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Urteil in München: Sechs Jahre Haft für russische Sabotagepläne in Deutschland
Er spähte im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg für Russland in Deutschland Militärtransporte aus und plante die Sabotage von Bahnstrecken: Das Oberlandesgericht München hat am Donnerstag den Russlanddeutschen Dieter S. deshalb zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei von ihm als Informanten genutzte andere Russlanddeutsche, Alexander J. und Alexander D., bekamen Bewährungsstrafen von zwölf Monaten sowie sechs Monaten. Zu konkreten Sabotageakten kam es nicht, die Männer flogen vorher auf.
Der Vorsitzende Richter Jochen Bösl zeigte sich nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen S. "im Wesentlichen" zutreffend ist. Dementsprechend hielt Bösl auch die Verbindung von S. zu offiziellen Stellen in Russland für bestätigt: Er hatte demnach als Kämpfer für die prorussischen Separatisten der sogenannten Volksrepublik Donezk in der Ostukraine im Jahr 2015 guten Kontakt zu seinem Kommandanten Akra A..
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland habe S. in einer Phase privater Probleme mit Trennung, Geldnöten und Jobproblemen im Jahr 2023 zu diesem Kommandanten wieder Kontakt aufgenommen und ihm für Geld eine Zusammenarbeit als Spion und Saboteur angeboten.
Sein Kommandeur Akra A., der auch aktuell eine Brigade in der Ostukraine führen soll, sei auch in einen russischen Geheimdienst eingebunden. A. habe den als Kind von Spätaussiedlern im Jugendalter nach Deutschland gekommenen S. beauftragt, Informationen zu beschaffen. Es ging um Bahnstrecken, die für den Transport von Militärgütern in die Ukraine genutzt werden, sowie Ölraffinerien und den US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr. "Er sollte diese Informationen beschaffen mit dem Ziel, Sabotageakte auszuführen", sagte der Richter.
S. habe dem Auftrag entsprechende Informationen besorgt, Fotos und Videos gemacht. Er habe auch Planungen für Sabotageakte auf Bahnstrecken begonnen, die für den Transport von Militärgütern in die Ukraine genutzt werden. Gemeinsames Ziel des in Russland lebenden Kommandanten und von S. sei gewesen, durch Sabotage die deutsche Wirtschaft zu stören, das Sicherheitsgefühl in Deutschland zu beeinträchtigen und den Deutschen auf diese Weise die Konsequenzen ihrer Unterstützung der Ukraine zu zeigen.
"Ganz vereinfacht ausgedrückt: Wenn man Sabotageakte gegen militärische und zivile Infrastruktur ausübt, sollten sich die Menschen in Deutschland Gedanken machen, ob es wirklich so schlau ist, die Ukraine militärisch zu unterstützen", sagte Bösl über die Überlegung der Männer.
Das Gericht verurteilte S. unter anderem wegen geheimdienstlicher Tätigkeit und wegen seiner Zeit als Kämpfer in Donezk auch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Seine Mitangeklagten sprach es wegen Spionage schuldig. Die beiden Männer sollen im Auftrag von S. Informationen besorgt haben. Alle drei Beschuldigten waren als Kinder von Spätaussiedlern zwischen 1998 und 2001 im Jugendalter nach Deutschland gekommen.
Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für den Hauptangeklagten acht Jahre und acht Monate Haft gefordert, für die beiden Mitangeklagten jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung. Die Verteidiger aller drei Angeklagten hatten Freisprüche gefordert. Der Hauptangeklagte S. gab im Prozess an, in Donezk gar nicht gekämpft zu haben. Er habe nur mit Kampfhandlungen geprahlt, weil er "Frauen flachlegen wollte".
S. wurde im April 2024 zusammen mit Alexander J. festgenommen. Kurz davor hatten die Männer eine angebliche Militärproduktion in Franken ausgespäht und einen Bundeswehrtransport im Rahmen einer Nato-Übung gefilmt und die Bilder davon an A. nach Russland geschickt. Zuletzt befand sich nur noch S. in Untersuchungshaft. Das Gericht ordnete für ihn die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
U.Maertens--VB