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Strafmaß für Mitarbeiter von rechtsextremem Verlag muss neu verhandelt werden
Das Oberlandesgericht Dresden muss neu über das Strafmaß von früheren mutmaßlichen Beschäftigten des rechtsextremistischen Buchverlags "Der Schelm" entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Strafaussprüche für zwei der drei Angeklagten nach Angaben vom Freitag in der Revision auf. Hintergrund sind demnach allgemeine juristische Neubestimmungen mit Blick auf das Zusammenspiel von Delikten bei einer Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung.
"Der Schelm" ist ein rechtsextremer Verlag, der über Jahre hinweg teils verbotene nationalsozialistische Hetzschriften wie Adolf Hitlers "Mein Kampf" vertrieb und damit hunderttausende Euro verdiente. Er wird als eine verbotene kriminelle Vereinigung eingestuft. Im Jahr 2020 gingen die Behörden mit einer Großrazzia gegen dessen Vertriebsstrukturen vor.
Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die drei Mitarbeitenden im April 2024 wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung. Ein Beschuldigter erhielt eine zweieinhalbjährige Haftstrafe, die anderen beiden wurden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Von den drei Beschuldigten gingen nur zwei in Revision. Die Strafe des dritten Angeklagten bleibt somit bestehen und wird nicht neu verhandelt.
Zusätzlich erhöhte der BGH in der Revision noch die Höhe der von den Beschuldigten zurückzuzahlenden Taterträge. Damit war ein Rechtsmittel der Bundesanwaltschaft erfolgreich. Neben Lohn zählen dazu demnach auch Auslagen für Porto, das die Angeklagten später zurückerstattet bekamen.
R.Braegger--VB