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Prozess um riesige Kinderpornoplattform in Mönchengladbach begonnen
Rund ein Jahr nach einer bundesweiten Razzia gegen Betreiber einer Kinderpornografieplattform im Darknet mit hunderttausenden Nutzern müssen sich seit Mittwoch fünf Angeklagte vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern zwischen 44 und 63 Jahren das bandenmäßige öffentliche Zugänglichmachen kinder- und jugendpornografischer Inhalte vor.
Sie sollen zwischen 2019 und 2024 als Moderatoren oder Administratoren an der Plattform namens Alice in Wonderland beteiligt gewesen sein. Es soll sich laut früheren Angaben um eine der am längsten existierenden Plattformen im Darknet gehandelt haben, die Millionen Bilder und Videos mit Missbrauchstaten von Kindern bereitstellte.
Laut Anklage sollen die fünf Angeklagten für den Aufbau und Bestand der Plattform unerlässlich gewesen sein. Eine ihrer Aufgabe sei gewesen, dafür zu sorgen, dass die Nutzer bei selbst hergestellten Inhalten unkenntlich gemacht würden, um eine spätere Strafverfolgung zu erschweren.
Die Angeklagten sollen zudem selbst Kinderpornografie besessen haben. Das Alter der gezeigten Kinder habe in einzelnen Fällen bei etwa einem Jahr gelegen. Für den Prozess wurden Verhandlungstage bis Mitte November angesetzt.
Die Plattform war im September 2024 durch die Behörden vom Netz genommen worden. Bei einem bundesweiten Großeinsatz gegen mehrere Beschuldigte wurden mehr als 1500 Beweismittel beschlagnahmt, darunter Laptops, Rechner und Handys. Der Großeinsatz wurde von der Duisburger Polizei geleitet. Dabei wurden sechs Beschuldigte festgenommen.
Die Größe der Plattform war nach damaligen Angaben noch kaum abzuschätzen. Allein bei einem Beschuldigten waren 13,5 Terabyte auszuwerten, was bei einer üblichen Bildgröße mehr als drei Millionen Fotos entspricht. Die Ermittler schätzten, dass die gesamte Datenmenge im Petabytebereich liegen würde.
Bereits im Juli fiel in Niedersachsen ein Urteil im Zusammenhang mit der Plattform. Das Landgericht Oldenburg verurteilte einen 58-jährigen Nutzer rechtskräftig zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Er wurde laut Gerichtsangaben wegen Besitzes und Veröffentlichung von kinderpornografischen Inhalten verurteilt.
D.Schaer--VB