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Sachsen-Anhalt: Volksverhetzungsvorwurf gegen CDU-Politiker wird neu verhandelt
Der Vorwurf der Volksverhetzung gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth in Sachsen-Anhalt muss neu verhandelt werden. Das Oberlandesgericht in Naumburg hob am Donnerstag einen Freispruch gegen den Landespolitiker auf und verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung zurück an das Amtsgericht Aschersleben. (1 ORs 84/25)
Hintergrund ist eine Äußerung des früheren Landtagspräsidenten in sozialen Netzwerken, in der er unter anderem Afghanen als "Pack" bezeichnete. Gürth reagierte damit auf einen Messerangriff im Juni vergangenen Jahres in Wolmirstedt.
Ein 27-jähriger Afghane hatte dort einen Landsmann getötet und anschließend auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses weitere Menschen bei einer privaten Party zur Fußballeuropameisterschaft angegriffen. Drei von ihnen wurden dabei teils schwer verletzt. Als der Täter später auch Polizeibeamte attackierte, wurde er erschossen.
Das Amtsgericht Aschersleben sprach den CDU-Politiker im März vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Es sah in der Äußerung keinen Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Afghanen und damit keine strafbare Handlung. Dagegen richtete sich die Revision der Staatsanwaltschaft, die vor dem Oberlandesgericht nun Erfolg hatte.
Die Naumburger Richter begründeten die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils mit einer Lückenhaftigkeit der vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen. Diese erlaubten die rechtliche Bewertung der dem Angeklagten vorgeworfenen Äußerungen nicht.
Ursprünglich hatte das Amtsgericht im vergangenen Oktober auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den CDU-Abgeordneten erlassen. Dagegen legte der Verteidiger des Angeklagten Einspruch ein, weshalb es überhaupt zur Verhandlung kam.
Gürth war von 2011 bis 2015 Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt. Er sitzt bereits seit 1990 im Landesparlament, als dienstältester Abgeordneter ist er dessen Alterspräsident.
B.Baumann--VB