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In Dienstkleidung gefeiert: Entlassung von angehender Polizistin rechtmäßig
Eine Kommissaranwärterin ist nach einer privaten Feier in Dienstkleidung laut einer Gerichtsentscheidung zu Recht entlassen worden. Die angehende Polizistin hatte auf einer Mottoparty dienstliche Polizeikleidung getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag mitteilte. Ihr Arbeitgeber entließ die Kommissaranwärterin nach Bekanntwerden aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das Gericht lehnte den Eilantrag der Frau dagegen ab.
Das Verwaltungsgericht bestätigte demnach die Einschätzung des zuständigen Polizeipräsidiums, wonach das Fehlverhalten der Kommissaranwärterin das Vertrauen in die Polizei erheblich geschädigt habe. Es lagen berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst vor, wie es weiter hieß. Die Entlassung war daher rechtmäßig.
Die Kommissaranwärterin trug den Angaben zufolge einen zur Dienstkleidung gehörenden Pullover und eine Schutzweste - jeweils mit der Aufschrift "Polizei". Andere Partygäste filmten sie bei der Feier. Zudem habe sie bei der gespielten Ergreifung eines Gastes mitgewirkt, der als Drogendealer verkleidet war. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
N.Schaad--VB