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Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre und sieben Monate Haft für Alfons Schuhbeck
Im neuen Prozess gegen den früheren Fernsehkoch Alfons Schuhbeck hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten gefordert. Der 76-jährige Schuhbeck sei wegen Betrugs und Subventionsbetrugs zu verurteilen, sagte Staatsanwältin Stephanie Bachmeier am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht München I. Außerdem sei er auch wegen Bankrotts, Insolvenzverschleppung und Verletzung der Buchführungspflichten zu verurteilen.
Die Staatsanwältin hielt Schuhbeck vor, insbesondere die staatlichen Hilfen während der Coronapandemie "bewusst ausgenutzt" zu haben. "Er wusste, dass seine Gesellschaften zahlungsunfähig waren", sagte sie. Dies sei aber bereits vor der Coronakrise der Fall gewesen. Dennoch habe Schuhbeck mit falschen Angaben zahlreiche Anträge auf Coronahilfen gestellt. Die Anklägerin warf Schuhbeck eine "besondere Verwerflichkeit" vor.
In die Strafmaßforderung ist bereits die vorherige Verurteilung Schuhbecks wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis eingerechnet. Die Staatsanwaltschaft bewegte sich mit dem Plädoyer im Rahmen einer Verständigung vom Prozessauftakt, wonach Schuhbeck im Fall eines glaubwürdigen Geständnisses eine Haftstrafe zwischen vier Jahren sowie vier Jahren und acht Monaten zugesichert wurde.
Schuhbeck zählt zu den schillerndsten Köchen in Deutschland. Er war Koch des FC Bayern München, veröffentlichte zahlreiche Kochbücher und galt als Gastgeber vieler Prominenter. Dazu betrieb er ein verzweigtes Unternehmensgeflecht.
Wie der neue Prozess allerdings zeigte, waren die Betriebe seit langer zeit pleite. Schuhbeck schob immer wieder Geld zwischen seinen einzelnen Unternehmen hin und her, um die dringendsten Schulden zu begleichen. Der Insolvenzverwalter gab im Prozess an, dass Schuhbecks Unternehmen Schulden in Höhe von rund 27 Millionen Euro hatten. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von nur sieben Millionen Euro an Verbindlichkeiten ausgegangen.
Laut Staatsanwaltschaft wusste Schuhbeck schon vor dem Jahr 2017 von der Krise seiner Betriebe, unternahm aber nichts dagegen. Durch sein Geschäftsgebaren sei mindestens ein weiteres Unternehmen pleite gegangen, weil Schuhbeck seine Rechnungen nicht beglichen habe.
A.Ruegg--VB