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Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Gastronomen scheitern vor Gericht in Münster
Wer Corona-Soforthilfen beantragt und dabei verschwiegen hat, dass sein Betrieb Teil eines größeren Firmenverbunds war, muss das Geld zurückzahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster laut Mitteilung vom Freitag hervor. Die Kläger hatten während der Coronapandemie 2020 für mehrere Gastronomiebetriebe Soforthilfen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt, dabei jedoch fälschlich angegeben, es handele sich um unabhängige Firmen.
Die Bewilligungen wurden daher später zurückgenommen. Dagegen klagten die Gastronomen und bekamen zunächst in erster Instanz Recht. Im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten bestätigte das OVG nun die Rücknahmebescheide.
Alle Betriebe waren in der Hand einer oder zweier Personen, die so entscheidenden Einfluss auf alle Betriebe ausüben konnten, wie es hieß. Unter Berücksichtigung nur ihrer eigenen Wirtschaftslage hätten sie keine Soforthilfen bekommen dürfen. Die Bewilligungen verstießen letztlich gegen das europäische Beihilfenrecht. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde erhoben werden.
S.Leonhard--VB