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Mordurteil nach Autorennen mit zwei toten Kindern nahe Hannover rechtskräftig
Drei Jahre nach einem illegalen Autorennen mit zwei toten Kindern in Niedersachsen ist das Urteil gegen die beiden Angeklagten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte es, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Hannover hatte im Juli eine Frau wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und gegen einen Mann eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. (Az. 4 StR 487/24)
Es als erwiesen an, dass sich die beiden mit ihren hochmotorisierten Autos im Februar 2022 ein Rennen geliefert hatten. Das Auto der auf der Gegenfahrbahn dahinrasenden Frau stieß mit dem Wagen einer Familie zusammen, zwei Kinder im Alter von zwei und vier Jahren kamen dabei ums Leben. Ihre Eltern sowie der Fahrer eines weiteren Autos wurden verletzt.
Das Urteil vom Juli war bereits das zweite in Hannover. Das erste war im April 2023 gefallen. Damals sprach das Landgericht beide Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Es verhängte Haftstrafen von sechs Jahren für die Frau und vier Jahren für den Mann.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten beim BGH Revision ein, die Staatsanwaltschaft nur gegen das Urteil gegen die Frau. Der BGH fand Rechtsfehler und hob das Urteil im Februar 2024 auf. Eine andere Strafkammer des Landgerichts verhandelte neu über den Fall.
Im Juli 2024 sprach es beide Angeklagten des Mordes schuldig. Sie hätten die Tötung anderer Menschen für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen. Die Mordmerkmale der Heimtücke, der gemeingefährlichen Mittel und der niedrigen Beweggründe lägen vor.
Gegen den Mann verhängte das Landgericht trotzdem nur die zuvor ausgesprochene Haftstrafe von vier Jahren. Grund war das sogenannte Verschlechterungsverbot. Demnach darf die Strafe in einem solchen Fall nicht höher ausfallen, wenn die Staatsanwaltschaft keine Revision zu Ungunsten des Verurteilten einlegte.
Wieder wandten sich beide Angeklagte an den BGH. Dieser fand bei der Überprüfung des Urteils vom Juli aber keine Rechtsfehler. Es wurde rechtskräftig.
C.Stoecklin--VB