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Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Prozess gegen Influencer begonnen
Nach dem Abschuss einer Feuerwerksrakete in eine Wohnung am Silvesterabend in Berlin hat am Mittwoch der Prozess gegen den 23-jährigen Tatverdächtigen begonnen. Er habe die Rakete zielgerichtet auf das Mehrfamilienhaus in Neukölln geschossen, hieß es in der Anklage, die zu Prozessbeginn verlesen wurde. Damit habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen, dass ein Feuer entstehen könnte.
Die Rakete hatte ein Fenster durchschlagen und war im Schlafzimmer einer Familie explodiert, die sich im Nebenzimmer aufhielt. Nur der schnellen Reaktion eines Bewohners, der die Überreste der Rakete aus dem Fenster warf, sei es zu verdanken, dass kein Brand entstand, hieß es in der Anklage. Durch die Rakete wurden in dem Schlafzimmer laut Staatsanwaltschaft Teile des Teppichs, der Tapete und der Bettdecke beschädigt. Verletzt wurde niemand.
Wegen des beleuchteten Fensters habe der Angeklagte davon ausgehen müssen, dass sich Menschen in der Wohnung befanden, befand die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte habe die körperliche Unterversehrtheit anderer Menschen seinem eigenen Interesse untergeordnet und aus purem Eigennutz gehandelt.
Es sei dem Influencer, der ein Video der Tat in Onlinenetzwerken hochgeladen hatte, darum gegangen, möglichst großes mediales Interesse zu erzeugen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Er habe sich vom Tatort entfernt, ohne sich erkundigen, wie es den Bewohnern gehe.
Am ersten Prozesstag wurden mehrere Videos des Angeklagten gezeigt. Auf einem befanden er und mehrere andere Menschen sich offenbar in der Wohnung des Manns, in die die Rakete geflogen war. Der Bewohner sei um Vergebung gebeten worden, war dort zu lesen.
Der Influencer, der nach eigenen Angaben palästinensischer Staatsangehöriger ist, wurde am 4. Januar am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen, als er ausreisen wollte. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Er ist wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt.
P.Staeheli--VB