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Chronisches Fatigue-Syndrom: Gericht ebnet Patient Weg für weitere Therapie
Trotz fehlender Behandlungsstandards kann ein am Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) erkrankter Patient zumindest vorläufig einen Therapieversuch fortsetzen. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen sprach dem Kläger in einem am Montag in Celle veröffentlichen Beschluss eine weitere Behandlung mit hochdosierten Immunglobulinen zu. (L 4 KR 20/25 B ER)
Das Chronische Fatigue-Syndrom ist eine Erkrankung mit vielen Unsicherheiten in der Diagnose und Therapie. Die Erkrankung geht mit schwerer Erschöpfung, aber auch ausgeprägten Konzentrations- und Gedächtnisproblemen sowie Gelenk-, Muskel- und Kopfschmerzen einher.
Bei dem Kläger besteht ein fortschreitendes CFS, er ist zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen. Der 58-Jährige ist durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig. In der Vergangenheit beantragte er bei seiner Krankenkasse mehrere, teils experimentelle Therapien, die zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führten.
Zuletzt bewilligte das Landessozialgericht ihm einen Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen, also Antikörpern. Die Krankenkasse übernahm aber nur die Kosten für sechs Behandlungszyklen. Der Mann wollte hingegen eine Dauertherapie und verwies darauf, dass der bisherige Behandlungsverlauf erfolgreich gewesen sei und aus Sicht der behandelnden Ärzte fortgeführt werden solle.
Das LSG verpflichtete die Kasse nun vorläufig zu sechs weiteren Behandlungszyklen und stützte sich dabei auf eine Ausnahmevorschrift für Schwerstkranke. Eine Dauertherapie lässt sich dem Gericht zufolge derzeit aber nicht begründen.
P.Vogel--VB