
-
kicker: Leverkusen legt sich auf ten Hag fest
-
Europa League: ManUnited und Tottenham auf Finalkurs
-
Conference League: Gosens mit Florenz vor dem Halbfinal-Aus
-
Trumps Sicherheitsberater Waltz wird nach Chatgruppenaffäre ersetzt
-
Demonstrationen zum 1. Mai in deutschen Städten bislang vorwiegend friedlich
-
Trump: Bisheriger Sicherheitsberater Waltz soll US-Botschafter bei der UNO werden
-
Drama in Ungarn: Magdeburg im Final Four der Champions League
-
Nach Kämpfen mit Regierungstruppen: Syrischer Drusenführer spricht von "Völkermord"
-
Ukraine und USA äußern sich nach Unterzeichnung des Rohstoffabkommens positiv
-
US-Medien: Trumps Nationaler Sicherheitsberater Waltz muss gehen
-
Märtens erneut mit Top-Leistung - Klemet vor Wellbrock
-
Weltmeistertrainer Herbert übernimmt 2026 Kanadas Basketballer
-
Gasflasche in Niendorf explodiert: Elf Verletzte in Ostsee-Urlaubsort
-
Schüller mit Dreierpack: Bayern-Frauen feiern erstes Double
-
NHL: Draisaitl in Endauswahl um MVP-Auszeichnung
-
US-Medien: Trumps Nationaler Sicherheitsberater Waltz geht
-
62. Eschborn-Frankfurt: Matthews gewinnt im Massensprint
-
Maibaum stürzt in Menschenmenge: Fünf Verletzte in Nordhein-Westfalen
-
Serbien: Erste gemeinsame Großdemonstration von Studenten und Gewerkschaften
-
Klingbeil kündigt "neue Gesichter" in der SPD an - und "Schritte zu Generationswechsel"
-
DGB-Chefin Fahimi zum Tag der Arbeit: "Wollen Achtstundentag statt Hamsterrad"
-
Hubertus Heil wird neuer Bundesregierung nicht angehören
-
Merkel wünscht Merz "viel Fortune" als Bundeskanzler
-
Aktivisten melden mehr als 400 Festnahmen bei Kundgebungen zum 1. Mai in Istanbul
-
Zwei Monate nach Eklat im Weißen Haus: USA und Ukraine unterzeichnen Rohstoffabkommen
-
"Spiegel": Scholz wünscht sich Musik von den Beatles, Bach und Aretha Franklin
-
Spanien trauert um Super-Fan Manolo
-
Neuer Landwirtschaftsminister - neue Debatte über Steuern auf Fleisch
-
Zoff in Wolfsburg: Maehle und Amoura geraten aneinander
-
Scholz schließt Aufsichtsratsposten aus - Will "sein Bundestagsmandat ausüben"
-
Trans-Frauen aus englischem Fußball künftig ausgeschlossen
-
Tödlicher Unfall bei Einweisen von Lastwagen in Berlin
-
Trans-Frauen im englischen Fußball künftig ausgeschlossen
-
IW: Kaufpreise bei Immobilien steigen wieder deutlich
-
Chaos Computer Club deckt weitere Sicherheitslücke bei E-Patientenakte auf
-
Lage in Kaschmir spitzt sich weiter zu - Indien meldet erneut Schusswechsel
-
Israelische Feuerwehr weiter gegen Buschbrände im Einsatz
-
Trump sichert Musk Verbleib als Berater im Weißen Haus zu
-
Klingbeil will als Finanzminister "entschlossen" Sondervermögen Infrastruktur umsetzen
-
Ex-Bundestrainer Krupp wird Coach beim Zweitligisten Landshut
-
Ersatz für Wirtz? Leverkusen holt Hertha-Juwel Maza
-
Aggressive freilaufende Kuh hält Polizei und Anwohner nahe Mannheim in Atem
-
James lässt Zukunft offen: "Habe keine Antwort"
-
Kamala Harris: Trump setzt "eigennützige Vision von Amerika" um
-
Abgesetzter südkoreanischer Präsident Yoon auch wegen Amtsmissbrauchs angeklagt
-
Bitteres Kleber-Debüt: Lakers raus aus den Play-offs
-
Messi scheitert mit Miami im Champions-Cup-Halbfinale
-
Trump sichert Musk Verbleib im Weißen Haus zu
-
NHL: Sturm und Titelverteidiger Panthers im Viertelfinale
-
Füchse träumen vom Titel in der Champions League

Scheitern von AFD-Klage gegen Beobachtung in Baden-Württemberg: Gründe veröffentlicht
Elf Tage nach dem Scheitern der AfD-Klage gegen die Beobachtung durch den baden-württembergischen Verfassungsschutz hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht am Montag die Gründe für seine Entscheidung veröffentlicht. Demnach beobachtet der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband zu Recht. Das Gericht stellte tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung fest.
So gebe es Anhaltspunkte für einen verfassungswidrigen Volksbegriff beim AfD-Landesverband. Die Anknüpfung an Merkmale wie Herkunft oder Ethnie verstoße gegen die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes. Menschen, die nicht zu einem nach ethnischen Kriterien bestimmten Volk gehörten, würden weitgehend rechtlos.
Das Gericht sah außerdem Anhaltspunkte dafür, dass ein sogenannter völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff Einzelne oder Gruppen diskriminiere, und für ein Verhalten des AfD-Landesverbands, die Würde von muslimischen Menschen außer Geltung zu setzen.
Entsprechende Äußerungen könnten auch dann berücksichtigt werden, wenn sie womöglich von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Der Verfassungsschutz dürfe aus Meinungsäußerungen und sonstigen Aktivitäten Schlüsse ziehen, erklärte das Gericht. Die Frage der strafrechtlichen Relevanz sei davon zu trennen.
Die Äußerungen seien nicht anders zu deuten. Es bestünden auch keine Anhaltspunkte dafür, dass konkrete Aussagen durch V-Leute provoziert worden seien. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe außerdem öffentlich machen dürfen, dass der AfD-Landesverband zum Verdachtsfall erklärt wurde.
Der AfD-Landesverband gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Seit Juli 2022 beobachtet der Verfassungsschutz ihn deshalb. Nach seiner Einschätzung konnten sich extremistische Kräfte innerhalb des Landesverbands zwar bisher nicht mehrheitlich durchsetzen, sie erfahren den Angaben zufolge aber nennenswerte Unterstützung. Die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD seien bemüht, ihre innerparteiliche Wirkungsmacht zu stabilisieren und auszuweiten.
Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Stuttgarter Gericht ließ die Berufung gegen seine Entscheidung zu.
G.Haefliger--VB