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Scheitern von AFD-Klage gegen Beobachtung in Baden-Württemberg: Gründe veröffentlicht
Elf Tage nach dem Scheitern der AfD-Klage gegen die Beobachtung durch den baden-württembergischen Verfassungsschutz hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht am Montag die Gründe für seine Entscheidung veröffentlicht. Demnach beobachtet der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband zu Recht. Das Gericht stellte tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung fest.
So gebe es Anhaltspunkte für einen verfassungswidrigen Volksbegriff beim AfD-Landesverband. Die Anknüpfung an Merkmale wie Herkunft oder Ethnie verstoße gegen die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes. Menschen, die nicht zu einem nach ethnischen Kriterien bestimmten Volk gehörten, würden weitgehend rechtlos.
Das Gericht sah außerdem Anhaltspunkte dafür, dass ein sogenannter völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff Einzelne oder Gruppen diskriminiere, und für ein Verhalten des AfD-Landesverbands, die Würde von muslimischen Menschen außer Geltung zu setzen.
Entsprechende Äußerungen könnten auch dann berücksichtigt werden, wenn sie womöglich von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Der Verfassungsschutz dürfe aus Meinungsäußerungen und sonstigen Aktivitäten Schlüsse ziehen, erklärte das Gericht. Die Frage der strafrechtlichen Relevanz sei davon zu trennen.
Die Äußerungen seien nicht anders zu deuten. Es bestünden auch keine Anhaltspunkte dafür, dass konkrete Aussagen durch V-Leute provoziert worden seien. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe außerdem öffentlich machen dürfen, dass der AfD-Landesverband zum Verdachtsfall erklärt wurde.
Der AfD-Landesverband gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Seit Juli 2022 beobachtet der Verfassungsschutz ihn deshalb. Nach seiner Einschätzung konnten sich extremistische Kräfte innerhalb des Landesverbands zwar bisher nicht mehrheitlich durchsetzen, sie erfahren den Angaben zufolge aber nennenswerte Unterstützung. Die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD seien bemüht, ihre innerparteiliche Wirkungsmacht zu stabilisieren und auszuweiten.
Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Stuttgarter Gericht ließ die Berufung gegen seine Entscheidung zu.
G.Haefliger--VB