
-
Österreichs Kanzler Stocker lehnt Brandmauer zu rechtspopulistischer FPÖ ab
-
Vidal vom Verdacht der sexuellen Nötigung freigesprochen
-
NBA: Rockets erzwingen Entscheidungsspiel gegen Warriors
-
Silver würdigt Popovich: "Generationen ausgebildet"
-
"Der nächste Superstar": Antonelli verzückt die Formel 1
-
Dank Hecking: Bochum trotz drohendem Abstieg zuversichtlich
-
Lady Gaga gibt riesiges Gratis-Konzert in Rio de Janeiro
-
Vor Hintergrund drohender US-Zölle: Parlamentswahl in Singapur begonnen
-
USA stufen zwei Banden in Haiti als Terrororganisationen ein
-
Israel greift militärische Ziele in Syrien an
-
Richtungsweisende Parlamentswahl in Australien begonnen
-
Hecking bleibt auch bei Abstieg Bochum-Trainer
-
Antonelli jüngster Polesitter der Formel-1-Geschichte
-
Trump kündigt Militärparade am 14. Juni an - seinem Geburtstag
-
Wieder kein Sieg: Bochums Abstieg wird konkreter
-
Auto fährt in Stuttgart in Menschengruppe - Frau erliegt Verletzungen
-
Münster setzt Ausrufezeichen - Regensburg vor Abstieg
-
Paderborn schlägt Schalke und springt auf Rang drei
-
Auto fährt in Stuttgart in Menschengruppe - Drei Schwerverletzte
-
US-Außenminister Rubio spricht nach AfD-Einstufung von "Tyrannei" in Deutschland
-
Prinz Harry will Versöhnung mit seiner Familie
-
US-Regierung fordert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Schwarz knackt Europarekord über 800 m Freistil
-
Nach 29 Jahren: Popovich nicht mehr Trainer der Spurs
-
Künftiger Kanzleramtschef Frei kündigt schärfere Grenzkontrollen ab Dienstag an
-
Armee in Uganda verschärft Vorgehen gegen Opposition
-
Landesminister Pegel fordert Einblick in AfD-Gutachten für Bundesländer
-
Pakistan ruft Bevölkerung in Kaschmir zum Anlegen von Notvorräten auf
-
Trump will öffentlichen Sendern PBS und NPR Geld streichen
-
530 Millionen Euro Strafe gegen Tiktok wegen Übermittlung von Nutzerdaten nach China
-
Explodierte Gasflasche in Niendorf mit elf Verletzten: Ermittlungen zur Ursache
-
US-Jobwachstum im April etwas höher als erwartet
-
Niederlage für Prinz Harry in Prozess um Polizeischutz in Großbritannien
-
Holocaust-Überlebende Margot Friedländer wird mit Großem Bundesverdienstkreuz geehrt
-
Finanztip: Große Unterschiede bei Programmen für die Steuererklärung
-
Final Four: Füchse gegen Nantes - Magdeburg gegen Barcelona
-
Zwischen Obst und Gemüse versteckt: Drogen im Wert von einer Million entdeckt
-
Knappes Rennen zwischen Labor und Konservativen bei Parlamentswahl in Australien erwartet
-
Alonso gut gelaunt: "Nichts Neues zu sagen"
-
Bundesfinanzhof klärt Kindergeldanspruch bei Freiwilligem Wehrdienst
-
US-Richter erklärt Trumps Abschiebungen per Kriegsgesetz für rechtswidrig
-
Nach Ausscheiden aus Amt: Scholz freut sich auf mehr gemeinsame Zeit mit Ehefrau
-
Verfassungsschutz stuft nun gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
-
Dobrindt geht von "gerichtlicher Überprüfung" der AfD-Einstufung aus
-
Zollstreit: EU könnte USA zusätzliche 50 Milliarden Euro für US-Produkte anbieten
-
Ter Stegen gibt Comeback für Barcelona
-
AfD will sich gegen Verfassungsschutz-Einstufung "juristisch zur Wehr setzen"
-
530 Millionen Euro Strafe gegen Tiktok wegen Transfers von Daten nach China
-
Prozess um Lieferung von Elektronik für Drohnen an Russland in Hamburg begonnen
-
BASF hält Folgen der US-Zollpolitik für zunächst "überschaubar"

Datenschutz-Streit mit Meta: BGH gibt Verbraucherzentralen recht
Ein seit mehr als zehn Jahren laufender Datenschutz-Streit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Facebook-Mutter Meta ist am Donnerstag vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe abgeschlossen worden. Er gab den Verbraucherschützern recht. Facebook muss seine Nutzer demnach besser darüber informieren, welche Daten sie weitergeben, wenn sie auf Spiele von Drittanbietern klicken. Es ging um einen Fall aus dem November 2012 und ein Spiel, das nicht mehr existiert. (Az. I ZR 186/17)
Schon 2014 und 2017 fielen in dem Fall die ersten Entscheidungen. Das Berliner Kammergericht urteilte im September 2017, dass Facebook seine Nutzer besser informieren müsse. Bei den kostenlosen Spielen konnte ein "Sofort spielen"-Button angeklickt werden. Der Betreiber des Spiels erhielt dadurch Informationen wie E-Mail-Adresse oder Statusmeldungen. Bei einem Spiel durfte die Anwendung auch Fotos und Statusmeldungen posten.
Facebook wies darauf hin, allerdings nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht ausreichend, das sei auch wettbewerbswidrig. Das Kammergericht sah das genauso. Meta wandte sich nach dem Berliner Urteil an den BGH, um es überprüfen zu lassen. 2018 trat die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Der BGH setzte das Verfahren zweimal aus und stellte dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Fragen zur Auslegung der Verordnung. Nach dessen Antworten entschied nun der BGH in dem Fall.
Er erklärte, dass Verbraucherverbände Verstöße gegen den Datenschutz mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage verfolgen dürften. Die Präsentation der Spiele durch Facebook im November 2012 habe gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Die Nutzer seien nicht in allgemein verständlicher Form über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informiert worden, außerdem nicht über die Empfänger der Daten und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die Verarbeitung solcher Daten sei wirtschaftlich wichtig für internetbasierte Geschäftsmodelle, führte der BGH aus. Verbraucher vergüteten die Nutzung mit der Preisgabe ihrer Daten. Die Informationspflicht sei darum zentral. Sie stelle sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen könnten.
F.Wagner--VB