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Bundestags-Sondersitzung: AfD setzt nach Karlsruhe-Urteil Hoffnung in zweite Klage
Nach der erfolglosen Klage gegen die Sondersitzungen des alten Bundestags zum Finanzpaket von Union und SPD setzt die AfD-Fraktion ihre Hoffnungen in eine zweite anhängige Klage. Diese habe "gute Aussichten auf einen Erfolg", erklärte Parlamentsgeschäftsführer Stephan Brandner am Freitagnachmittag. Diese zweite Organklage der AfD-Fraktion bezieht sich auf die aus ihrer Sicht zu kurzen Beratungsfristen zu den für Dienstag geplanten Grundgesetzänderungen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag Klagen von AfD und Linkspartei zurückgewiesen, die die Einberufung des alten Bundestags zu zwei Sondersitzungen kurz vor der Neukonstituierung für rechtswidrig hielten. Die erste der beiden Sondersitzungen fand bereits am Donnerstag statt, die zweite ist für Dienstag geplant. "Die Entscheidung aus Karlsruhe überrascht uns, ist nicht nachvollziehbar, schwächt die Rechte von Abgeordneten weiter und ist auch eine Entmündigung der Wähler", erklärte Brandner nun dazu.
AfD und Linke, die nach der Wahl deutlich gestärkt im neuen Bundestag vertreten sind und dort gemeinsam eine Sperrminorität haben, wollten mit den Klagen erreichen, dass der Bundestag in seiner neuen Zusammensetzung einberufen werden muss. "Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass es richtig und notwendig gewesen wäre, nicht etwa den alten, abgewählten, sondern den neugewählten und so demokratisch legitimierten Bundestag über die weitreichenden Schuldenpläne von Union, SPD und nun ja auch den Grünen entscheiden zu lassen", betonte Brandner.
Er verwies aber auf die weitere noch anhängige Klage seiner Fraktion beim Bundesverfassungsgericht. Darin beruft sich die AfD auf die Beratungszeit von nur wenigen Tagen zu den insgesamt drei geplanten Grundgesetzänderungen für das hunderte Milliarden Euro schwere Finanzpaket. Durch die Einigung von Union, SPD und Grünen dazu am Freitag sei die Kurzfristigkeit nochmal erhöht worden. Statt wie bisher geplant am Freitag soll der Haushaltsausschuss des Bundestags nun am Sonntag tagen, die zweite und dritte Lesung und damit die Abstimmung im Plenum ist also schon zwei Tage später geplant.
"Die Tatsache, dass durch die Einigung von Union, SPD und Grünen auch die ursprünglich für heute geplante Sitzung des Haushaltsausschusses auf Sonntag vertagt werden musste, verkürzt die Beratungszeit der Abgeordneten zusätzlich. Das macht die für Dienstag geplanten Schlussabstimmungen zur Farce", erklärte Brandner. "Die Abgeordneten können sich nicht mit der gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt mit den weitreichenden Folgen der geplanten Rekordschuldenaufnahme, grundlegenden Änderungen in unter anderem der Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik befassen."
Brandner zufolge hofft seine Fraktion, "dass das Bundesverfassungsgericht diesem Irrsinn ein Ende setzt und so Schaden von unserem Land und der Demokratie abwendet". Auch aus den Bundestagsgruppen der Linken und des BSW wurden Klagen in Karlsruhe wegen der zu kurzen Entscheidungsfristen eingereicht.
H.Kuenzler--VB