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Urteil: AfD-Abgeordnete dürfen Mitglieder im FC Bundestag sein
AfD-Abgeordnete dürfen beim FC Bundestag mitmachen. Das Berliner Landgericht erklärte am Dienstag einen Unvereinbarkeitsbeschluss des Vereins für nichtig. Vor einem Jahr hatte bei einer Vollversammlung eine Mehrheit des Vereins beschlossen, dass eine Mitgliedschaft in der AfD unvereinbar mit einer Mitgliedschaft im FC Bundestag sei.
Der FC Bundestag ist die parteiübergreifende Fußballmannschaft aus ehemaligen und aktuellen Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Gegen den Beschluss klagten vier AfD-Abgeordnete. Das Landgericht erklärte nun, dass der Beschluss gegen die Vereinssatzung verstoße.
Demnach könne jedes aktive oder ehemalige Mitglied des Bundestags Mitglied werden. Dies könne nur durch eine Satzungsänderung geändert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.
F.Wagner--VB