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Bundesarbeitsgericht prüft Auswirkung von Alt-Tarifverträgen bei Entgeltumwandlung
Spätestens seit Anfang 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss bei der Entgeltumwandlung für die Altersversorgung bezahlen, sofern Tarifverträge nichts anderes regeln. Im schriftlichen Verfahren prüft am Mittwoch (Verkündung 13.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, ob dies auch für lange vorher abgeschlossene Tarifverträge gilt. (Az. 3 AZR 53/24)
Im Streitfall geht es um die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Kommunen, zu denen auch einer aus dem Jahr 2003 zur Entgeltumwandlung zählt. Der beklagte Landkreis Vorpommern-Rügen hält die Zuschüsse durch diesen Alt-Tarifvertrag für "abbedungen". Der dort seit 1995 als Sachbearbeiter beschäftigte Kläger argumentiert, das könne gar nicht sein, weil die Tarifvertragsparteien von der Zuschusspflicht damals noch gar nichts wussten.
G.Haefliger--VB