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Gutachten am EuGH: Dänisches Gesetz zu Migranten in Stadtvierteln diskriminierend
Das umstrittene dänische Gesetz zum Migrantenanteil in Brennpunktstadtteilen ist einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge diskriminierend. Konkret geht es um die Unterscheidung zwischen Anwohnern "nicht westlicher" und "westlicher" Herkunft, wie die zuständige Generalanwältin Tamara Capeta in ihrem am Donnerstag vorgelegten Schlussanträgen ausführte. Ein Urteil ist das noch nicht. (Az. C-417/23)
Die dänische Regelung unterscheidet zwischen verschiedenen Typen von Wohngebieten, in denen es viele Probleme wie hohe Arbeitslosigkeit, Kriminalität und Armut gibt. Ein Kriterium ist außerdem ein Anteil von mehr als 50 Prozent an Bewohnern, die selbst oder deren Vorfahren aus "nicht westlichen" Ländern stammen. In diesen Stadtteilen sollen Menschen gezwungen werden, aus Sozialwohnungen auszuziehen, etwa durch den Abriss von Wohngebäuden oder den Verkauf an private Bauträger. Dänemark will so sogenannte Parallelgesellschaften verhindern.
Mehrere betroffene Mieter klagten in Dänemark. Das dänische Gericht zweifelte daran, dass die Regelungen mit EU-Recht vereinbar sind, und legte die Frage dem EuGH vor. Die Generalanwältin veröffentlichte nun ihr Gutachten, eine rechtliche Einschätzung, an die sich die Richterinnen und Richter bei ihrem späteren Urteil aber nicht halten müssen.
Capeta argumentierte, dass die Unterscheidung zwischen "westlichen" und "nicht westlichen" Einwanderern auf die ethnische Abstammung abziele. Würden Menschen wegen ihrer Herkunft benachteiligt, sei das eine unmittelbare Diskriminierung. Wenn Mietern in den betroffenen Vierteln gekündigt würde, sei das eine Diskriminierung aufgrund von Ethnie.
Im Vergleich mit Mietern in anderen Wohngebieten würden sie schlechter behandelt und seien in einer prekären Lage. Außerdem würde eine ethnische Gruppe stigmatisiert, die bereits strukturell benachteiligt sei. Ihre Chancen auf Integration würden so geschmälert, statt sie zu verbessern, argumentierte die Generalanwältin. Wann der EuGH entscheidet, war noch nicht bekannt.
R.Braegger--VB