-
Preise für Werbung: US-Behörde und 22 Bundesstaaten verklagen Amazon
-
Hausbewohner jagt Marder: Schreie rufen in Niedersachsen Polizei auf den Plan
-
Länderparlamente: Ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen
-
China: Leistung von Solaranlagen erstmals höher als Leistung von Kohlekraftwerken
-
Taxifahrer prallt gegen Baumstumpf: Eine Tote und ein Schwerverletzter
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut im Himalaya auf mehr als 1000 gestiegen
-
NFL: Deutsches Quintett im Practice Squad
-
Dobrindt warnt Koalition vor Auswechslung von Spitzenpersonal nach Landtagswahl
-
Hoeneß über Messi-Abschied: "Total richtig"
-
Oberdorf nach Comeback: "Habe es echt vermisst"
-
"Dirigent" Wawrinka verabschiedet sich von der Grand-Slam-Bühne
-
Schwaches Börsendebüt von Online-Händler Shein in Hongkong
-
Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburger Dom feierlich beigesetzt
-
Deutsche-Post-Konzern wird in DHL umbenannt
-
Apple-Chef Tim Cook übergibt an seinen Nachfolger John Ternus
-
Steinmeier trifft deutschsprachige Staatsoberhäupter in Österreich
-
EU-Verteidigungsminister beraten über Unterstützung der Ukraine und Weltraumstrategie
-
Trauernde können sich am Sarg von Norwegens König Harald V. verabschieden
-
G20-Treffen: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands - Weißes Haus verteidigt Einladung
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres
-
G20-Treffen in den USA: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands
-
"Sehr vermisst": Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Dänemark eröffnet Botschaft in Damaskus wieder
-
Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Früherer französischer Premierminister Édouard Balladur gestorben
-
Türkei offen für Beitritte anderer Länder zu Verteidigungspakt mit Pakistan und Saudi-Arabien
-
Nach tödlichem Fährunglück vor Nordzypern: Behörden suchen nach 20 Vermissten
-
Merz warnt vor AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt: "kein Experimentierfeld für Wutbürger"
-
Gwinn schießt FCB bei Comeback zum Sieg - auch Oberdorf zurück
-
Wadephul will Energiepartnerschaft mit Tunesien ausbauen
-
Behörden in Kiew wollen bei Luftalarm nicht mehr alles lahmlegen
-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya auf 955 gestiegen - Rund 4500 Vermisste
-
Sturzflut im Grand Canyon: Zahl der Toten auf zwei gestiegen
-
"Zwei Stunden geschlafen": Hockey-Weltmeister in Köln empfangen
-
Sarg von verstorbenem norwegischen König Harald V.in Schlosskapelle gebracht
-
Putin und Xi betonen bei Gipfel in Kirgistan gute Beziehungen zwischen ihren Ländern
-
Messi beendet Nationalmannschaftskarriere
-
G20-Treffen: USA wollen den Iran wirtschaftlich isolieren
-
Frau fährt in Leipzig mit Auto auf Schulhof: Siebenjährige leicht verletzt
-
EU kritisiert von Serbien geplante Beisetzung mit Staatsehren des Kriegsverbrechers Mladic
-
Online-Modehändler Shein vor Börsengang mit 22,6 Milliarden Euro bewertet
-
Union will Grundsicherung für mit Haftbefehl Gesuchte beenden
-
Medien: Juve will Woltemade ausleihen
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für Lebenswerk
-
Fiebich beim DBB-Team - Zolper und Hartmann gestrichen
-
Kritik an Israel und Russland: Spanien beklagt Verbreitung von "Falschinformationen" zu Ceuta
-
Cyberattacken auf Behörden und Firmen: Zwei Jugendliche unter Verdächtigen
-
Brandenburg: Dieselspur führt Polizisten zu Treibstoffdieb
-
Gipfel von Shanghai-Organisation: Putin und Xi in Kirgistan zusammengekommen
-
"Alarmstufe Rot": Pflegekassen droht ab Oktober das Geld auszugehen
Kölner Urteil nach Auftragsmord in Rockermilieu rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach einem Auftragsmord im Kölner Rockermilieu ist das Urteil gegen den Anstifter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des Manns zu einer lebenslangen Haftstrafe, wie das Landgericht Köln am Donnerstag mitteilte. Es hatte den damals 27-Jährigen im Mai der Anstiftung zum Mord schuldig gesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den Mordauftrag an zwei Täter erteilt hatte. Das 35 Jahre alte Opfer wurde im Mai 2023 in einem Kölner Park erschossen. Alle Beteiligten kannten sich aus einem mittlerweile aufgelösten Charter der Hells Angels.
Dem Urteil zufolge warteten die Täter gemäß den Anweisungen des 27-Jährigen in einem Fitnessstudio auf ihr Opfer. Nach einem gemeinsamen Fußweg trennten sie sich zunächst. Als der 35-Jährige davonging, tötete ihn einer der beiden dann gezielt mit zwei Kugeln in Kopf und Rücken - auch dies nach dem Tatplan des 27-Jährigen. Der Vorsitzende Richter sprach später von einer "öffentlich ausgeführten Hinrichtung".
Der 35-Jährige starb noch am Tatort in einem Park im Kölner Stadtteil Mülheim. Seine Begleiterin wurde durch einen weiteren Schuss verletzt. Die Täter setzten sich ins Ausland ab. Bereits kurz nach der Tat verdichteten sich Hinweise, dass es sich um eine Auseinandersetzung im Rockermilieu handeln könnte. Die Festnahme des mutmaßlichen Anstifters gelang dann im September 2023.
Gegen seine Verurteilung legte der Mann Revision beim BGH ein. Diese wurde dem Landgericht zufolge nun verworfen. Der BGH habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gefunden, hieß es.
K.Sutter--VB