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Taliban: Medien dürfen keine Bilder von Lebewesen verbreiten
Die in Afghanistan herrschenden Taliban haben die schrittweise Durchsetzung eines Gesetzes angekündigt, das jegliche Darstellung von Lebewesen durch Nachrichtenmedien verbietet. "Das Gesetz gilt für ganz Afghanistan (...) und wird schrittweise eingesetzt", sagte der Sprecher des "Tugendministeriums" der islamistischen Taliban, Saiful Islam Chyber, am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Die bildliche Darstellung von Lebewesen verstoße gegen islamisches Gesetz, betonte der Sprecher.
Die Taliban-Regierung hatte bereits im Sommer ein "Tugendgesetz" beschlossen, das ihrer Vorstellung vom islamischen Recht entspricht. Neben dem Verbot der Darstellung von Lebewesen werden Medien darin angewiesen, nichts zu veröffentlichen, was "gegen die Scharia oder die Religion" verstößt oder "Muslime beleidigt". Das Gesetz wurde bisher jedoch noch nicht durchgesetzt. Auch Mitglieder der Taliban-Behörden veröffentlichten immer wieder Fotos von Personen in Online-Medien. Bereits währevon 1996 bis 2001 war die Darstellung von Lebewesen in afghanischen Medien verboten.
Das im August eingeführte "Tugend"-Gesetz steht vor allem wegen der Diskriminierung von Frauen international in der Kritik. Es verbietet Frauen unter anderem, in der Öffentlichkeit ihre Stimme zu erheben. Konkret heißt es: "Wenn eine erwachsene Frau wegen eines dringenden Grundes ihr Haus verlassen muss, ist sie verpflichtet, ihr Gesicht und ihren Körper zu bedecken und sicherzustellen, dass ihre Stimme nicht gehört wird." Das Gesetz bezeichnet Frauenstimmen als "aurat" - damit werden in der Scharia die intimen Stellen von Mann und Frau bezeichnet, die bedeckt werden müssen.
Des Weiteren sieht das Gesetz Verschleierungsvorschriften für Frauen und ein Verbot von Homosexualität vor. Männer müssen zudem mindestens knielange Hosen und einen Bart tragen, der nicht zu kurz sein darf. Das "Tugend"-Gesetz erweitert nochmals die Macht der Sittenpolizei, um die von den Taliban erlassenen, am islamischem Scharia-Recht orientierten Verhaltensregeln zu überwachen.
B.Baumann--VB