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Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Bauarbeiten an Fehmarnbelttunnel ab
Die Stadt Fehmarn ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, die Bauarbeiten an dem geplanten Fehmarnbelttunnel vorläufig zu stoppen. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies nach eigenen Angaben vom Donnerstag in einem Eilverfahren eine entsprechende Klage per unanfechtbarem Beschluss ab. In dem Streit ging es um das Brandschutzkonzept. Die Gemeinde, deren freiwillige Feuerwehr die Aufgabe auch für den Tunnel und dessen Baustelle übernimmt, hält das Konzept für unzureichend.
Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Schleswig in der Sache ebenso entschieden, woraufhin die Stadt Fehmarn Beschwerde vor dem OVG einlegte. Nach den Angaben des OVG liegt ein von den Behörden geprüftes und genehmigtes Notfallkonzept seit 2021 vor. Die Gemeinde wollte aber juristisch erreichen, dass die Bauarbeiten an dem Tunnel so lange gestoppt werden, bis ihre Vorstellungen unter anderem auch mit Blick auf die finanzielle Ausstattung berücksichtigt worden seien.
Die Richter lehnte das mit der Begründung ab, dass der Gemeinde die Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes in ihrem Gebiet nicht erst durch das fragliche Notfallkonzept übertragen worden sei, sondern allgemein "aufgrund zuvor getroffener gesetzlicher Regelungen". Das Konzept diene dem Schutz von "Allgemeininteressen". Es begründe aber keinen "Anspruch" der Gemeinde, der die Planfeststellungsbehörden zu der gewünschten Anordnung gegenüber dem Tunnelbauträger zwingen würde.
Zugleich betonte das oberste Verwaltungsgericht des Landes, dass die Frage der finanziellen Auswirkungen auf die Kommune schon ausreichend geklärt worden seien. Bereits 2020 habe das Landesverfassungsgerichts entschieden, dass die Gemeinde deshalb einen Anspruch auf einen Ausgleich habe. Das Land habe dies mittlerweile bereits geregelt.
Der Fehmarnbelttunnel ist ein milliardenschweres Bauvorhaben unter der Ostsee. Der rund 18,5 Kilometer lange Straßen- und Schienentunnel zwischen Fehmarn und der benachbarten dänischen Insel Lolland ist eines der größten Infrastrukturprojekte in der EU und soll 2029 in Betrieb gehen. Dänemark und Deutschland hatten es per Staatsvertrag vereinbart, der Tunnel wird von Dänemark errichtet und betrieben.
Das Großprojekt auf der sogenannten Vogelfluglinie, das insbesondere die nordeuropäischen Ballungszentren Kopenhagen/Malmö und Hamburg enger verbinden soll, ist auf deutscher Seite aber umstritten. Erst im November 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Weg frei gemacht, indem es Klagen von Fährunternehmen und Umweltschützern abwies. Die Bauarbeiten auf deutscher Seite begannen im November 2021.
Erst vor etwa zwei Wochen hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem weiteren laufenden Verfahren gebeten, bei den Baggerarbeiten für den Tunnel zunächst bestimmte Flächen mit Unterwasserriffen auszusparen. Hintergrund ist ein von einem Aktionsbündnis von Gegnern des Projekt kurzfristig angestrengtes Eilverfahren, das zunächst aber noch nicht entschieden wurde. Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium hatte dem Tunnelbauträger die Zerstörung der Riffe unter der Auflage erlaubt, an anderer Stelle als Kompensation neue Riffe anzulegen.
F.Pavlenko--BTB