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Keine strafrechtlichen Konsequenzen für Beschimpfung von Prinz Andrew
Die Beschimpfung von Prinz Andrew als "kranker alter Mann" hat keine strafrechtlichen Konsequenzen: Der 22-jährige Mann, der den Bruder von König Charles III. während des Trauermarsches für die verstorbene britische Monarchin Elizabeth II. entsprechend beschimpft hatte, wird nicht strafrechtlich belangt. Nach einer "vollständigen und sorgfältigen Abwägung aller Fakten und Umstände" sei von einer Anklage abgesehen worden, erklärte das Justizministerium am Dienstag.
Der Vorfall ereignete sich, als der zweitälteste Sohn von Elizabeth II. am 12. September zusammen mit seinen Geschwistern in einer Prozession in Edinburgh hinter dem Sarg der Queen lief. Ein Zuschauer rief Andrew zu, dieser sei ein "kranker alter Mann". Der 22-jährige Rufer bezog sich damit auf die Verbindungen Andrews zum mittlerweile gestorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein und Missbrauchsvorwürfe.
Das Justizministerium erwäge statt einer Anklage eine "Alternative zur Anklage", hieß es nun am Dienstag. Solche Alternativen können im britischen Recht unter anderem Verwarnungen, Geldbußen oder Entschädigungen sein.
S.Keller--BTB