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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Geldstrafe für 62-Jährigen wegen Sachbeschädigung an Holocaust-Mahnmal in Berlin
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen 62-Jährigen wegen Sachbeschädigung am Holocaust-Mahnmal in der Hauptstadt und Störung der Totenruhe zu einer Geldstrafe von insgesamt 5600 Euro verurteilt. Er soll zudem seinen Führerschein verlieren und eine 14-monatige Sperre bekommen, bis er einen neuen beantragen kann, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Da der Mann nicht zur Verhandlung erschien, wurde ein Strafbefehl gegen ihn erlassen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann das Mahnmal im April 2020 beschädigt hatte. Er schlug den Angaben zufolge mit zwei Hämmern an einer der Betonstelen vier Ecken ab.
Zudem sprach ihn das Gericht auch wegen verbotener Fahrzeugrennen und Nötigung schuldig. Er war im April 2020 mit schnellstmöglicher Geschwindigkeit auf einer Hauptstraße gefahren und hatte gegen zahlreiche Verkehrsregeln verstoßen. Andere Verkehrsteilnehmer wurden dadurch immer wieder zu scharfen Bremsungen gezwungen.
I.Meyer--BTB