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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Pferdehalterin muss Radfahrerin wegen Stoß durch Tier Schmerzensgeld zahlen
Eine Pferdehalterin aus Rheinland-Pfalz muss einem Urteil zufolge einer Fahrradfahrerin 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie von dem Tier vom Rad gestoßen und verletzt wurde. Wenn ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Halter den entstandenen Schaden ersetzen, teilte das Landgericht Koblenz am Dienstag mit. Die Richter gaben damit der klagenden Radfahrerin Recht. (Az. 9 O 140/21)
Diese hatte im Mai 2021 mit ihrem Mann eine Radtour unternommen. Dabei kamen ihnen zwei Reiterinnen entgegen. Als sie an dem zweiten Pferd vorbeifahren wollte, stürzte die Frau vom Rad und verletzte sich schwer. Sie sagte aus, dass das Pferd sie mit seinem Hinterteil vom Fahrrad gestoßen habe und klagte auf Schmerzensgeld.
Die Koblenzer Richter folgten ihrer Argumentation und verurteilten die Pferdehalterin zu 6000 Euro Schmerzensgeld sowie zur Zahlung der Arzt- und Anwaltskosten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Tier sein Hinterteil in Richtung der vorbeifahrenden Klägerin gedreht und sie so vom Fahrrad gestoßen hatte.
Dabei komme es gar nicht darauf an, ob das Pferd die Frau tatsächlich berührte. Auch wenn sie gebremst habe und dabei gestürzt sei, weil ihr das Tier plötzlich den Weg versperrte, habe sich dadurch ein unberechenbares Verhalten des Tiers realisiert. Die Radfahrerin trage keine Mitschuld an dem Unfall.
F.Pavlenko--BTB