-
Reservekraftwerk-Ausschreibung stärkt Marktposition von RWE und LEAG
-
Ermittler durchsuchen Vorstandsbüros der National-Bank
-
Hakeem Jeffries fordert Rechenschaft für angebliche Korruption
-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
Italien holt Silber bei Curling-Europameisterschaft in Ostrava
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Trump signalisiert Kooperationsbereitschaft trotz demokratischer Mehrheit
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Schwere Gewitterwarnung für Ost-Australien: Zerstörerische Winde und Hagel drohen
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Zu Haftstrafe verurteilter Starkoch Alfons Schuhbeck geht in Revision
Der wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck geht gegen das Urteil des Landgerichts München I in Revision. Mit dem Einlegen der Rechtsmittel wolle Schuhbeck die Möglichkeit wahrnehmen, die ihm vorgeworfene Steuerhinterziehung sowie die Erwägungen zur Strafzumessung auf Basis des schriftlichen Urteils nachvollziehen zu können, teilten seine Anwälte am Donnerstag mit.
In der Erklärung zitierten sie den 73-Jährigen mit den Worten: "Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen." Bis dahin werde er auch in seinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen. Das Landgericht hatte neben der Haftstrafe eine Einziehung der nicht abgeführten Einkommensteuer in Höhe von gut 1,2 Millionen Euro verfügt.
Schuhbeck hatte bis zum Tag seines Urteils versucht, den von ihm verursachten Steuerschaden zu beheben. Gespräche mit einem Investor scheiterten nach Angaben seiner Verteidiger aber in letzter Minute.
Das Landgericht München I hielt dem aus zahlreichen Fernsehsendungen bundesweit bekannten Koch allerdings vor, dass er neben der Suche nach fremder Hilfe keinerlei anderen Schritte unternommen habe, um die Steuerlast zu tilgen. So zahlte Schuhbeck bis zum Urteil lediglich 150 Euro an die Finanzkasse, dem Gericht zufolge hätte er auch schon davor immer wieder aus seinem Einkommen Geld zahlen können. Eine Tilgung der Steuerschuld hätte strafmildernd berücksichtigt werden müssen.
Dem Urteil von vergangener Woche zufolge hatte Schuhbeck in seinen zwei Münchner Restaurants über Jahre die Kassen manipuliert und so mehr als fünf Millionen Euro an Umsatz nicht verbucht.
F.Pavlenko--BTB