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Block-Prozess: Landgericht Frankfurt weist Ehrschutzklage gegen Verteidiger ab
Der frühere Ehemann der wegen der Entführung ihrer Kinder angeklagten Steakhauskettenerbin Christina Block ist mit einer Ehrschutzklage gegen deren Verteidiger gescheitert. Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main wies die beantragte Unterlassungsverfügung am Donnerstag nach eigenen Angaben ab. Die von Blocks Exmann angegriffenen Äußerungen des Anwalts aus einer Pressemitteilung seien teils hinreichend belegte "Tatsachenbehauptungen" und teils "zulässige Meinungsäußerungen".
Die Entscheidung in dem Eilverfahren ist noch nicht rechtskräftig, Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist möglich. Laut Landgericht ging es um Formulierungen aus einer Pressemitteilung des Verteidigers zum Prozessauftakt gegen Block im Juli. Diese überschnitten sich demnach teils zudem mit dessen Ausführungen im sogenannten Opening Statement während der Auftaktverhandlung.
Das machte die Ehrschutzklage auch juristisch heikel: Äußerungen in Gerichts- und Behördenverfahren dürfen dem Frankfurter Landgericht zufolge prinzipiell nicht in zivilrechtlichen Folgeprozessen auf Zulässigkeit überprüft werden. Das bestimmte der Gesetzgeber so, damit die Wahrheitsfindung in Prozessen nicht durch mögliche richterliche Verbote oder Haftungsfragen behindert wird.
Trotz der teilweisen Überschneidung sei der Eilantrag in diesem Fall aber zulässig, betonte die Kammer. Die Klage beziehe sich auf den Inhalt einer Pressemitteilung. Diese sei Teil einer "außergerichtlichen Kampagne" des Verteidigers gewesen, mit der Einfluss auf die Medienberichterstattung genommen werden sollte. Für das Strafverfahren und dessen Ablauf sei diese nicht erforderlich gewesen. Eine Überprüfung in einem presserechtlichen Verfahren auf mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen sei daher zulässig.
Inhaltlich wies das Gericht den Antrag allerdings ab. Nähere Angaben zu den angegriffenen Äußerungen machte es unter Verweis auf den noch ausstehenden rechtskräftigen Verfahrensabschluss nicht. Block muss sich gemeinsam mit weiteren Angeklagten seit Juli vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Sie soll die gewaltsame Verschleppung von zwei der insgesamt vier gemeinsamen Kinder in Auftrag gegeben haben, die sie mit ihrem ehemaligen Ehemann hat.
Die bei ihrem Vater lebenden beiden Kinder wurden diesem in der Silvesternacht 2023/2024 in Dänemark von maskierten Männer entrissen und gegen ihren Willen nach Deutschland gebracht, wo die Mutter sie in Empfang nahm. Später wurden die Kinder der Polizei übergeben und kamen zurück zu ihrem Vater.
Hintergrund des Falls ist ein jahrelanger Sorgerechtsstreit zwischen Block und ihrem früheren Ehemann, der erbittert und öffentlich ausgetragen wird. Beide Seiten werfen einander massives Fehlverhalten zu Lasten der Kinder vor.
R.Buehler--VB