-
Tote Robben vor Rügen: Ursache bislang unklar
-
Guterres-Nachfolge: Sechs Bewerber versprechen in Debatte UN-Reformen
-
Kabinettsumbau: Warken wird Kanzleramtschefin - Linnemann Gesundheitsminister
-
Landgericht Kleve: Falscher Notfallsanitäter zu zehn Jahren Haft verurteilt
-
Angriffe auf Schiffe: US-Präsident Trump will eingefrorenes iranisches Geld einsetzen
-
Zahl von Rechtsextremisten in Baden-Württemberg steigt - Szene zunehmend jünger
-
Tödlicher Bergunfall in Bayern: 76-jähriger Urlauber stürzt in den Tod
-
Umfrage: AfD in Sachsen-Anhalt weiter vorne - Zitterpartie für mehrere Parteien
-
Behörden: Drei Verletzte bei ukrainischem Drohnenangriff auf St. Petersburg
-
Mit Klopp: Auch Mertesacker kommt zum DFB
-
Brände in Frankreich: Halbinsel Cap Ferret wird evakuiert - Paris bittet EU um Hilfe
-
Auto kollidiert an Bahnübergang in Sachsen-Anhalt mit Zug: 76-Jähriger stirbt
-
Nach WM-Finale: Otamendi beendet Nationalmannschaftskarriere
-
Nettogewinn von Volkswagen im zweiten Quartal um 32,9 Prozent gesunken
-
"Bild": Merz entlässt Verkehrsminister Schnieder
-
Verbraucherstimmung bleibt weiter verhalten
-
Klopp tritt an - mit vollem Terminkalender
-
Neue Zölle der US-Regierung in Kraft getreten
-
Kanu-Cheftrainer nach WM-Entscheidung: "Wurden verarscht"
-
Trotz wütender Fans: Dodgers besuchen Trump im Weißen Haus
-
Trump will mit iranischem Geld Schäden an angegriffenen Schiffen begleichen
-
"Finanztip": Frühstartrente kann erheblichen Beitrag zu Vermögensbildung leisten
-
"Hoffe, es geht gut": Seixas fürchtet Fanmassen in Alpe d'Huez
-
Brände in Frankreich: Knapp 30.000 Menschen evakuiert - Paris bittet EU um Hilfe
-
Australien und Neuseeland kritisieren neue US-Zölle - Japan äußert "Bedauern"
-
Deutscher Fußballbund will Jürgen Klopp als neuen Bundestrainer vorstellen
-
Nach Schusswaffenvorfall: Trump nimmt an nachgeholter Presse-Gala teil
-
"Spanische Fußfessel" gegen häusliche Gewalt verzögert sich
-
Frankreich bittet wegen Waldbränden andere EU-Länder um Hilfe
-
USA greifen dreizehnte Nacht in Folge Ziele im Iran an
-
US-Regierung verkündet neue Zölle gegen rund 60 Handelspartner
-
Spanien ruft wegen Waldbränden in zwei Regionen "Notstand nationaler Tragweite" aus
-
Justizministerium macht im Streit um Bericht über Trumps Luxusflieger Rückzieher
-
Anwälte: Gesundheitszustand von tunesischem Oppositionsführer Ghannouchi "kritisch"
-
US-Regierung kündigt neue Zölle gegen rund 60 Handelspartner an
-
World Matchplay: Littler unaufhaltsam - Anderson raus
-
Waldbrand außer Kontrolle: 3500 Menschen in Gemeinde westlich von Madrid evakuiert
-
Nübel bei Besiktas-Debüt ohne Gegentor
-
Merz verurteilt Huthi-Angriffe auf saudiarabische Öltanker
-
Mord an US-Politikerin und ihrem Mann: Lebenslange Haft für Täter
-
Ukrainischer Ex-Verteidigungsminister Fedorow will nach Entlassung zurück in sein Amt
-
Gewalt im Westjordanland: Drei Palästinenser getötet, zwei Israelis verletzt
-
"Risiko" für Handel: USA kritisieren EU-Rekordstrafe für Google scharf
-
Stab-DM: "Salto nullo" für Lita Baehre - Metzger Meister
-
Weißes Haus erwartet Ankündigung zu neuen US-Zöllen
-
Medien: Warken soll Kanzleramtschefin werden, Linnemann neuer Gesundheitsminister
-
"Lokomotive" Carapaz stampft an Pogacars Sorgentag zum Bergsieg
-
ARD: Innenressort plant weitere Einschränkungen bei Informationsfreiheitsgesetz
-
Trump knüpft Atomabkommen mit Saudi-Arabien an Normalisierung mit Israel
-
EZB legt Zinspause ein - Anzeichen für mögliche Erhöhung im September
Rheinland-pfälzisches Gericht verbietet Haltung von Minischweinen in Wohngebiet
Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße hat das Halten von Minischweinen in einem allgemeinen Wohngebiet verboten. Ein Ehepaar darf die Tiere nun nicht mehr im eigenen Garten halten, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Anlagen zur Tierhaltung seien in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. (Az.: 5 K 427/24.NW)
Das Paar wohnt in einem Wohngebiet in Haßloch. Seit 2022 hält es in seinem Garten zwei Minischweine. Der Landkreis Bad Dürkheim forderte das Paar im November 2023 nach Beschwerden durch Anwohner auf, die Schweine zu entfernen. Dagegen legten die Kläger Widerspruch ein.
Ihre Klage vor Gericht scheiterte nun. Eine Kleintierhaltung ist laut Baunutzungsverordnung nur möglich, wenn sie in dem Baugebiet üblich ist und den Rahmen einer für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbeschäftigung nicht sprengt.
Zu den Kleintieren gehören Katzen oder Hunde. Die Haltung von Ziegen, Schweinen oder Schafen ist heute in allgemeinen Wohngebieten jedoch unüblich und unzulässig. Bei Schweinen komme es zu für Wohngebiete ungewöhnlichen Geräusch- und Geruchsbelästigungen, entschieden die Richter.
P.Vogel--VB