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Kartellamt hat keine Einwände gegen LNG-Kooperation großer Unternehmen
Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Einwände gegen die Zusammenarbeit der Energiefirmen Uniper, RWE, EnBW und dessen Tochter VNG beim Bau und Betrieb von Importterminals für Flüssiggas (LNG). "Durch die schnelle Inbetriebnahme der LNG-Terminals können relativ kurzfristig dringend benötigte und preissenkend wirkende Importkapazitäten für Gas geschaffen werden", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag. "Die damit verbundenen Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher überwiegen etwaige wettbewerbliche Nachteile."
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im August eine entsprechende Abmachung mit den Energieimporteuren und -versorgern unterzeichnet. Sie sieht vor, dass die beiden Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel von Uniper und RWE betrieben werden. Die Unternehmen sollen die Belieferung nach festen Quoten beliefern und die Terminals so voll auslasten.
"In normalen Zeiten wäre eine Kooperation zwischen diesen drei sehr bedeutenden Gasimporteuren und -großhändlern und vor allem die exklusive Nutzung der Importkapazitäten an den Terminals möglicherweise kritischer zu bewerten", erklärte Mundt. Wichtig sei bei der Bewertung nun auch gewesen, dass das vorgesehene Betreibermodell bis Ende März 2024 befristet ist, teilte die Behörde weiter mit.
Die Bundesregierung plant als Reaktion auf ausbleibende Erdgaslieferungen aus Russland die Eröffnung von insgesamt fünf schwimmenden Flüssiggasterminals an den Küsten von Nord- und Ostsee. Dabei handelt es sich um Spezialschiffe, die Flüssigerdgas von Tankern aufnehmen und an Bord wieder gasförmig machen. Anschließend wird dieses ins Versorgungsnetz eingespeist und über Pipelines weiterverteilt. Die Anlagen in Wilhelmshaven und Brunsbüttel sollen bereits zum Ende des Jahres in Betrieb gehen und dann voll ausgelastet werden.
D.Schneider--BTB