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Bundesarbeitsgericht verhandelt zum Umgang mit unbezahlten Überstunden
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) in einem möglicherweise richtungsweisenden Verfahren zur Erfassung und Bezahlung von Überstunden. Im Detail geht es um die Frage, ob Betriebsräte die Einführung eines Zeiterfassungssystems verlangen können. Hintergrund des Streits ist, dass laut Statistischem Bundesamt unbezahlte Überstunden für mehr als jeden fünften Arbeitnehmer inzwischen normal sind. (Az: 1 ABR 22/21)
Im Streitfall geht es um eine Pflegeeinrichtung in Westfalen. Der Betriebsrat will dort eine elektronische Zeiterfassung durchsetzen, damit auch Überstunden korrekt erfasst und entsprechend vergütet werden. Das BAG hatte 1989 den Arbeitnehmervertretern ein Mitbestimmungsrecht bei der Zeiterfassung zugesprochen. Dies wird bislang aber nur als Abwehrrecht gesehen, wenn der Arbeitgeber eine Zeiterfassung einführen will.
I.Meyer--BTB