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Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu
Öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen mit fairen Arbeitsbedingungen vergeben werden. Darauf zielt das sogenannte Tariftreuegesetz ab, das der Bundesrat am Freitag abschließend billigte. Damit kann das zuvor bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz in Kraft treten.
Das Tariftreuegesetz ist ein Kernanliegen der SPD in der Koalition mit der Union. Es soll Nachteile für Unternehmen beseitigen, die tarifliche - und damit oft höhere - Löhne bezahlen. Der Bund soll öffentliche Aufträge künftig nur noch Firmen erteilen, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten.
"Mit diesem Gesetz stärken wir vielen Betrieben den Rücken, die sich an die Regeln halten und fair bezahlen", sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) in der Länderkammer. "Wer nach Tarif bezahlt, darf eben nicht im Nachteil sein." Bas lobte das Gesetz als "kraftvolles Zeichen für gute Arbeit, faire Löhne in unserem Land, für fairen Wettbewerb und klare Spielregeln bei der öffentlichen Auftragsvergabe".
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wies im Bundesrat darauf hin, dass Kommunen, Länder und Bund "starke Auftraggeber" seien - "jetzt erst recht, mit dem großen Sondervermögen", fügte sie hinzu. "Wenn wir öffentliche Aufträge vergeben, haben wir die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass dieses Steuergeld dorthin geht in Unternehmen, die gute und faire Löhne zahlen."
Das Gesetz gilt auf Bundesebene für Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr sind von der Tarifbindungs-Vorgabe allerdings grundsätzlich ausgenommen. Darunter fallen Lieferungen etwa von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Material. Aufträge in diesem Bereich fallen nicht unter das Gesetz. Nach Angaben der Union, die das Gesetz kritisch sieht, reduziert sich der Anwendungsbereich des Gesetzes dadurch um ein Drittel.
Das Tariftreuegesetz verfolgt das Ziel, den Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen auf eine faire Grundlage zu stellen. So soll bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden.
Die Arbeitgeber sehen das neue Gesetz sehr kritisch. Sie bemängeln komplizierte Vorschriften und warnen vor bürokratischen Lasten. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hatte die Vorlage als "vermurkstes Gesetz" bezeichnet.
G.Haefliger--VB