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EU-Staaten beschließen Gebühr für kleine Päckchen aus Nicht-Mitgliedstaaten
Für Päckchen aus Ländern außerhalb der EU wird in der Europäischen Union noch in diesem Jahr eine Gebühr fällig: Spätestens ab dem 1. November soll die Maßnahme greifen, wie der der Rat der EU-Staaten und das EU-Parlament am Donnerstag beschlossen. Die Gebühr wird demnach zusätzlich zu einer Steuer in Höhe von drei Euro pro bestellter Artikel-Art fällig, die bereits ab Juli eingeführt wird. Die EU-Kommission soll die Höhe der Gebühr noch festlegen, im Gespräch war zuletzt eine Pauschale von zwei Euro pro Päckchen.
Die Maßnahmen richten sich vor allem gegen Billigwaren aus China, die über Handelsplattformen wie Shein, Temu oder AliExpress bestellt und in die EU geliefert werden. Nach EU-Angaben wurden im Jahr 2025 insgesamt 5,9 Milliarden Päckchen aus anderen Ländern in die EU verschickt. Mehr als 90 Prozent dieser Päckchen stammten aus China. Bisher sind derartige Sendungen steuerfrei.
Zudem einigten sich EU-Parlament und Europarat darauf, Handelsplattformen, die wiederholt gefährliche Gegenstände in die EU liefern, künftig mit Strafen zu beleben. Ihnen droht demnach eine Strafzahlung in Höhe von bis zu sechs Prozent des Gesamtwerts aller in den zwölf vorangegangenen Monaten eingeführten Waren. Als letztes Mittel droht demnach ein Verbot der jeweiligen Handelsplattform in der EU. In Kraft treten sollen die Maßnahmen ab 2028.
Brüssel verweist auf Tests von Verbraucherorganisationen, wonach mehr als 90 Prozent der Produkte von Plattformen wie Shein oder Temu nicht EU-rechtskonform sind und etwa giftige Chemikalien enthalten. Wegen der schieren Menge der Päckchen aus China können diese von den Zollbehörden meist nicht kontrolliert werden. Mit den neuen Gebühren soll daher auch ein Ausbau der Zollbehörden finanziert werden.
Die EU-Verbraucherschutzorganisation Beuc begrüßte die Beschlüsse. Die EU sei zuletzt von einem "Päckchen-Tsunami aus China überschwemmt worden, dem die Zollbehörden nicht gewachsen waren", erklärte Beuc-Generaldirektor Agustin Reyna. So hätten Verbraucherschützer beispielsweise Spielzeug entdeckt, das Kinder hätte tödlich verletzen können, ebenso wie "mit verbotenen Chemikalien getränkte Textilien". Die jetzt beschlossene Reform erschwere es gefährlichen Produkten, in die EU zu gelangen.
Die Online-Händler Shein und Temu wurden in China gegründet und locken mit extrem billigen Angeboten, Shein vor allem mit Kleidung. Laut Verbraucherschützern häufen sich Kundenbeschwerden wegen mangelnder Qualität der Artikel oder irreführender Rücksendeangaben.
L.Maurer--VB