-
Paul McCartney kündigt neues Album an - Erster Song veröffentlicht
-
Geheimnisverrat: Verteidigungsministerium suspendiert Bundeswehr-Offizier
-
Merz lobt Klingbeil-Reformrede - indirekte Kritik an Söder
-
Nach US-Urteil: Reichinnek fordert Regulierung von Social-Media-Plattformen
-
EU-Parlament votiert mit AfD-Stimmen für Abschiebezentren
-
Trump-Unterhändler Witkoff sieht "starke Anzeichen" für Einigung mit Iran
-
Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden
-
Neue Frau hat kein Visum: Vater muss Unterhaltsvorschuss trotzdem zurückzahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Malinin auf Goldkurs, Gartung im Kür-Finale
-
Zwei Festnahmen bei europaweiten Durchsuchungen gegen Wirtschaftskriminalität
-
Kallas wirft Moskau Unterstützung des Iran bei Angriffen auf US-Ziele vor
-
FDP-Landeschef Höne kandidiert für Bundesvorsitz – Strack-Zimmermann zieht zurück
-
Nato-Partner der USA steigern Verteidigungsausgaben um knapp 20 Prozent
-
Geldstrafe wegen Tätigkeit für verbotene Reichsbürgervereinigung in Brandenburg
-
Trump erhält "Amerika zuerst"-Preis von eigener Partei
-
Lange Haftstrafen in Prozess um Drogenhandel mit 40 Tonnen Kokain in Köln
-
Bundesländer vereinbaren Mechanismus für Preissteigerungen des Deutschlandtickets
-
Festnahme in Berlin in Zusammenhang mit Signa-Pleite
-
Iran-Krieg: Wadephul fordert "abgestimmte Politik" mit den USA
-
Tod von Jugendlichem bei Zahnbehandlung: Bewährungsstrafe für Narkosearzt in Hamburg
-
Trump erhöht Druck auf den Iran - Pakistan bestätigt "indirekte" Verhandlungen
-
Iran lässt Öltanker aus Malaysia durch Straße von Hormus
-
Finanztip kritisiert Kostenproblem bei neuer privater Altersvorsorge
-
Zwei Pferde verenden bei Unfall mit Kutsche in Potsdam
-
IOC kehrt ab Olympia 2028 zu Geschlechtstests zurück
-
Warnung von Wohnungsbauwirtschaft und Verbänden: Zu wenig Neubau
-
Chemieagenda: Bundesregierung will Unternehmen bei Energiepreisen entlasten
-
Venezuelas entmachteter Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Stellwerksignale an Bahnstrecke in Sachsen manipuliert - Landeskriminalamt ermittelt
-
"Ruinöse Importschwemme": Thyssenkrupp fährt Spezialstahlproduktion weiter zurück
-
Sechs Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Ausbeutung und Schleusungen in Hessen
-
Französischer Ex-Bischof wegen Vergewaltigung zu Schadensersatz verurteilt
-
GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"
-
Musiala trainiert individuell beim FC Bayern
-
Veruntreutes Vermögen von Filmstar Ursula Andress: Beschlagnahmung in Italien
-
Jugendschutz: Brüssel sieht Mängel bei Porno-Seiten und geht gegen Snapchat vor
-
Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD
-
EU-Parlament ebnet Weg für Abschiebezentren in Drittländern
-
Entlassung von Polizeianwärtern wegen Zweifeln an Verfassungstreue rechtens
-
Filmemacher und Schriftsteller Alexander Kluge mit 94 Jahren gestorben
-
WTO-Chefin sieht schlimmste Störungen des globalen Handelssysstems seit 80 Jahren
-
Finnlands Staatschef Stubb: Ukraine-Verhandlungen womöglich vor dem Aus
-
Dobrindt: Einigung mit Drittstaaten zu Abschiebezentren bis Ende 2026 angestrebt
-
Beben bei Audi: Hülkenberg erfuhr es von seiner Mutter
-
Kanada ruft G7 zu gemeinsamer Anstrengung für Deeskalation im Iran-Krieg auf
-
Verbände fordern Rücknahme von Zulassungsstopp für Integrationskurse
-
Urteil: Keine Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Angela Merkel an Sachbuchautor
-
Mehr Transparenz an den Zapfsäulen: Bundestag stimmt für neue Spritpreisregeln
-
Trump: "Die USA brauchen nichts von der Nato" - Drohungen gegen Iran verstärkt
-
Ökonomen senken Wachstumsprognosen für Deutschland und die EU
Biber fluten Wald: Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Eigentümern
In einem seit mehr als 20 Jahren dauernden Streit um die Flutung eines Waldstücks in Brandenburg wegen Biberdämmen macht ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts der Witwe des ursprünglichen Klägers Hoffnung. Das Gericht in Leipzig hob am Donnerstag ein vorheriges Urteil auf, mit dem eine Entschädigung abgelehnt worden war. Über den Fall muss nun neu verhandelt werden. (Az. 10 C 3.25 und 10 C 4.25)
Der inzwischen verstorbene Ehemann der Klägerin hatte 1998 ein Forstrevier gekauft, das zum großen Teil in einem Naturschutzgebiet liegt. Ab 2003 siedelten sich dort Elbebiber an, die ihre Bauten errichteten. Dadurch kam es in dem Waldstück zu Überflutungen, welche die Holzproduktion zum Teil unmöglich gemacht haben sollen.
Der Mann klagte, um zu erreichen, dass er die Biberdämme beseitigen durfte, hatte damit aber keinen Erfolg. Die Klägerin gibt an, dass mehr als 60 Hektar Holzbodenfläche vernässt wurden. Sie fordert Entschädigung vom Land und die Feststellung, dass die Stadt Brandenburg an der Havel grundsätzlich für Schäden zahlen müsse.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten die Klagen keinen Erfolg. Es erklärte, dass die Schäden keine unzumutbare Belastung im Sinne des Naturschutzgesetzes seien. Es seien nur etwa 28 Prozent der Waldfläche betroffen, die Bewirtschaftung des Forstreviers sei nicht sinnlos geworden.
Die Klägerin wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht und hatte dort nun mit ihrer Revision Erfolg. Eine Beschränkung des Eigentums ist unzumutbar, wenn auf den betroffenen Flächen nicht mehr genug Raum für die private Nutzung übrig sei oder darüber nicht mehr verfügt werden könne, erklärten die Richterinnen und Richter in Leipzig.
Wenn die bisherige Nutzung von Teilflächen nicht mehr möglich ist, wird das demnach nicht deshalb zumutbar, weil der Rest noch genutzt werden kann. Das Oberverwaltungsgericht habe den Umfang der Schäden aber noch nicht ganz aufgeklärt, weshalb es erneut über den Fall verhandeln muss.
D.Bachmann--VB