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Urteil: Abtreibungsgegner in Aachen dürfen gegenüber von Frauenarztpraxis beten
Abtreibungsgegner in Aachen dürfen Gebetsaktionen weiterhin in unmittelbarer Nähe einer gynäkologischen Praxis abhalten. Das Verwaltungsgericht Aachen hob ein entsprechendes Versammlungsverbot auf, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Abtreibungsgegner beten seit 2005 einmal im Monat auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Praxis, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, ohne Frauen nach eigenen Angaben aktiv anzusprechen. Dabei tragen sie Bilder von Jesus, Maria und zwei Föten bei sich.
Das Land untersagte dem Verein im Dezember 2024, die monatlichen "Gebetsvigilien" im Umkreis von 100 Metern um den Eingang der Praxis abzuhalten. Stattdessen wurde ein anderer Versammlungsort zugewiesen.
Das Gericht hob das Verbot mit Urteil vom Mittwoch auf und verwies darauf, dass auch die Grundrechte der Versammlungsteilnehmer zu berücksichtigen seien. Schwangere Frauen kämen vor Ort allenfalls für etwa zehn Sekunden mit den Betenden und den Bildern in Kontakt und könnten ihnen ausweichen.
Eine derart kurze Konfrontation sei zulässig und stelle keinen "Spießrutenlauf" dar, hieß es weiter. Zudem finde die Versammlung nur einmal im Monat statt. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden. Darüber entscheidet das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.
D.Schlegel--VB