-
Klopp mauert: "Das ist nicht der Moment"
-
Wahlbehörde in Peru erklärt Keiko Fujimori zur Siegerin der Präsidentenwahl
-
Nach WM-Aus: Nagelsmann will weitermachen
-
Klopp entsetzt: "Wir haben nicht funktioniert"
-
Ukrainischer Oligarch bei Explosion im Fürstentum Monaco schwer verletzt
-
Fiasko in Foxborough: DFB-Desaster gegen Paraguay
-
Wahlbehörde in Peru erklärt Fujimori zur Siegerin der Präsidentenwahl
-
Hilfe für die Ukraine: Wadephul sieht USA auf Seite der Europäer
-
Nagelsmann bringt Undav für Musiala
-
Sorgerechtsstreit als mutmaßliches Motiv: Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade
-
Samba in Houston: Brasilien ringt Japan nieder
-
Macron empfängt thailändischen König in Paris
-
Frankreich und Oman fordern freie und uneingeschränkte Schifffahrt in Straße von Hormus
-
Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade: Verdächtiger ist 45-Jähriger Deutscher
-
Supreme Court: Drei Niederlagen und ein Erfolg für Trump
-
Polizei mit hunderten Kräften bei AfD-Kundgebung und Gegendemo in Berlin
-
Oberstes US-Gericht hält Missbrauchsurteil gegen Trump aufrecht
-
Ukraine: Neun Tote und mehr als 40 Verletzte bei russischen Angriffen
-
Wadephul mit Rubio in Washington zusammengekommen
-
Chinas Handelsminister auf Europa-Besuch: Peking und Brüssel um Annäherung bemüht
-
Gündogan fordert "klare Struktur" und mehr "Disziplin"
-
Frankreich debattiert erneut über die Wiederzulassung von Bienenkillern
-
Polizei nennt Schusswaffenangriff mit sechs Toten in Stade "Familientragödie"
-
Oberstes US-Gericht: Rauswurf von Fed-Vorständin Cook durch Trump unrechtmäßig
-
Frankreichs Parlament verabschiedet Werbeverbot für Wegwerfmode
-
Baby aus Klinik entführt: 18-jährige Verdächtige kommt vorläufig in Psychiatrie
-
In Thüringen getötete Frau: Tatverdächtiger in Polen festgenommen
-
Dutzende Tote bei schwersten pakistanischen Luftangriffen in Afghanistan seit Monaten
-
Fünf Tote nach Schüssen in Jugendhilfeeinrichtung in niedersächsischem Stade
-
Burnham kündigt Dezentralisierung der britischen Regierung bei Wahl zum Premier an
-
Starker Auftakt in Wimbledon: Maria in Runde zwei
-
Ehefrau nach Trennung erstochen: Zwölf Jahre Haft wegen Totschlags in Hannover
-
Maresca wird Guardiola-Nachfolger bei Manchester City
-
Warten auf das "große Paket": Koalitionsausschuss soll Durchbruch bringen
-
Suche in Erdbebenregion in Venezuela dauert an - Hoffnung auf weitere Überlebende sinkt
-
Vor Nato-Gipfel: Erdogan fordert "Einbindung" der Türkei in europäische Verteidigungsstruktur
-
Zweitwärmster Juni in Deutschland: Gewitter folgen auf historische Hitzewelle
-
Fünf Tote nach Schüssen in niedersächsischem Stade - Mutmaßlicher Schütze festgenommen
-
Linke dringt auf umfassende Konzepte zum Hitzeschutz
-
Syrien verurteilt Israels Vorstöße im Süden des Landes
-
Ukraine: Sieben Tote und mehr als 30 Verletzte bei russischen Angriffen
-
"Kurzsichtig und fatal": Steinmeier warnt vor Kürzung von Engagement für UNO
-
Freie Tankstellen erwarten Ansturm vor Auslaufen des Tankrabatts
-
Schließung für Renovierung: Cern-Teilchenbeschleuniger soll noch leistungsfähiger werden
-
Nach neuen Angriffen: Iran und USA machen widersprüchliche Angaben zu Verhandlungen
-
Offiziell: Bayerns Basketballer holen Gavel als Trainer
-
Rohr prophezeit Weltmeister aus Afrika: "Glaube ich ganz fest"
-
Chinas Handelsminister Wang auf Europa-Besuch: Peking und Brüssel suchen Dialog
-
Volvic wegen irreführender Werbung in Frankreich verurteilt
-
Bremer Verfassungsschutzbericht vorgestellt: Rechtsextremismus größte Gefahr
Wellnessmassagen an Sonn- und Feiertagen: Firma siegt vor Gericht gegen Behörde
Angestellte Masseurinnen und Masseure dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge von ihrer Firma auch an Sonn- und Feiertagen für Wellnessmassagen eingesetzt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben vom Montag in einem Rechtsstreit zwischen einem Unternehmen und dem Berliner Landesamt für Arbeitsschutz um die Auslegung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gericht gab einem Eilantrag der Firma statt, eine Beschwerde dagegen ist allerdings noch möglich. (Az. VG 4 L 508/25)
Laut Gericht kann sich das Unternehmen, das mehrere Massagestudios in der Hauptstadt betreibt, bei summarischer Prüfung des Sachverhalts auf den gesetzlichen Ausnahmetatbestand zur Sonn- und Feiertagsarbeit für seine Angestellten berufen. Es kam damit zu einem anderen Ergebnis als das Amt für Arbeitsschutz, dass der Firma 2025 untersagt hatte, durch Beschäftige auch an diesen Tagen Wellnessmassagen vornehmen zu lassen.
"Nicht-medizinische Massagestudios" seien als "Erholungseinrichtungen" im gesetzlichen Sinne einzustufen und daher von den Ausnahmeregelungen des Arbeitszeitgesetzes erfasst, entschied das Gericht. Dies ergebe sich sowohl aus der Wortwahl als auch dem Sinn und Zweck der Regelung. Massagen dienten "der Steigerung des Wohlbefindens", betonten die Verwaltungsrichter. Auf etwaige weitere Details komme es nicht an.
Das Landesamt hatte die Ablehnung der beantragten Ausnahmegenehmigung demnach unter anderem damit begründet, dass das Gesetz eine Ausnahme nur für "aktive eigene Betätigung der Nutzer" vorsehe - und nicht für passive Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Zudem bemängelte das Amt, dass das geplante Massageangebot nur von wenigen Kunden genutzt werde.
Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Es legt zugleich aber zahlreiche Branchen und Bereiche fest, in denen dies ausnahmsweise gestattet ist, sofern die entsprechenden Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können. Zu diesen gehören "Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen".
S.Gantenbein--VB