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Sozialverbände wollen in Karlsruhe höhere Hartz-IV-Sätze erstreiten
Angesichts der deutlich steigenden Preise klagen die Sozialverbände SoVD und VdK für eine stärkere Erhöhung der Sätze für Hartz IV und Grundsicherung im Alter. Die beiden Verbände kündigten am Donnerstag an, in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Mit der nur sehr geringen Anhebung der Sätze in diesem Jahr verstoße die Regierung "gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.
Die Sätze sind zu Jahresbeginn um drei Euro - für Kinder um zwei Euro - angehoben worden. Die darüber hinaus geleisteten einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung seien nicht ausreichend, erklärten die Verbände.
"Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte: "Die Anhebung der Regelsätze Anfang des Jahres um drei Euro war aus unserer Sicht verfassungswidrig."
Die Verbände wollen nun bis zum Bundesverfassungsgericht hin prüfen lassen, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren. Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: "Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten." Hiergegen habe die Bundesregierung verstoßen, argumentieren die Verbände.
T.Bondarenko--BTB