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BGH verhandelt über Rückzahlung von Kontogebühren
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über die Rückzahlung von Kontoführungsgebühren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse angestrengt, der sich nach Angaben der Verbraucherschützer etwa 1200 Menschen anschlossen. Die Sparkasse hatte 2016 die Gebühren bei Girokonten verändert, ohne zuvor die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. (Az. XI ZR 45/24)
Wenn die Kunden nicht widersprachen, galten die Änderungen als genehmigt. 2021 entschied der BGH in einem anderen Fall, dass ein solches Vorgehen nicht zulässig ist. Der vzbv zog vor Gericht, um zu erreichen, dass die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet werden. Vor dem Berliner Kammergericht hatte die Klage zwar teilweise Erfolg, vor 2018 entstandene Ansprüche sah dieses aber als verjährt an. Nun soll der BGH entscheiden.
M.Vogt--VB