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Pleite für Wirecard-Aktionäre: Kein Musterverfahren gegen Wirtschaftsprüfer EY
Niederlage für tausende früherer Wirecard-Aktionäre: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Kapitalanleger-Musterverfahren wegen der Wirecard-Pleite Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY zurückgewiesen. Die vom Landgericht München I in der Sache vorgelegten Feststellungsziele seien überwiegend unzulässig, erklärte das Oberste Landesgericht am Freitag. Schadensersatzansprüche gegen EY seien nicht im Musterverfahren zu klären.
Bereits in der mündlichen Verhandlung Ende November hatte das Gericht den Klägern der in dem Musterverfahren gebündelten 8500 Verfahren wenig Hoffnung gemacht. Nun entschied der erste Zivilsenat des Gerichts, dass im angefochtenen Zeitraum das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz keine Schadensersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer ergibt.
Die Kläger vertreten die Auffassung, dass EY gegen seine Prüfpflichten verstoßen habe. Das Gericht entschied, das Kapitalanlagen-Musterverfahren könne nicht angewendet werden, weil Wirecard und nicht die Wirtschaftsprüfer den Kapitalmarkt über die Erteilung uneingeschränkter Bestätigungsvermerke über die Prüfung der Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Jahre 2014 bis 2018 unterrichtet habe.
Zahlreiche weitere Feststellungsziele des Landgerichts wies der Senat als unzulässig zurück, da sie zu unbestimmt seien - andere, weil es kein Rechtsschutzbedürfnis gebe. Gegen diesen Teil-Musterbescheid kann Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Der Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts muss nun im weiteren Verfahren über die Zulassung von zahlreichen Erweiterungsanträgen entscheiden.
Wirecard galt einst als deutscher Hoffnungsträger und seine Aktie als gute Investition. Doch die Chefetage des Münchner Unternehmens soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht und den Umsatz so immer weiter künstlich aufgebläht haben. So schaffte es das Unternehmen in den Dax. Ende Juni 2020 meldete Wirecard dann Insolvenz an. Tausende Anlegerinnen und Anleger verloren viel Geld.
Bei dem Unternehmen selbst ist nichts mehr zu holen. Die klagenden Anleger hofften insbesondere auf die Wirtschaftskraft von EY, um an Geld zu kommen.
Das Musterverfahren bündelt rund 8500 entsprechende Klagen. Allein aus diesen Verfahren ergibt sich eine geforderte Entschädigungssumme von rund 750 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere rund 19.000 Anlegerinnen und Anleger, die kein eigenes Verfahren eingeleitet, sich aber dem Musterverfahren angeschlossen haben.
H.Weber--VB