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Bundestag prüft Musk-Einsatz für AfD mit Blick auf Regeln zu Wahlwerbung
Die Bundestagsverwaltung hat eine Prüfung eingeleitet, ob es sich bei dem Engagement des US-Unternehmers Elon Musk für die deutsche AfD um eine illegale Parteispende handeln könnte. Es werde "im vorliegenden Fall derzeit eine Sachverhaltsklärung durchgeführt", sagte ein Bundestagssprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Musk macht derzeit auf seiner Plattform X massiv Werbung für die AfD, am Donnerstagabend strahlt er auf X ein Gespräch mit AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel aus.
Die Nichtregierungsorganisation LobbyControl hatte zuvor darauf hingewiesen, dass es sich bei Trumps Einsatz für die AfD um eine illegale Parteispende handeln könnte. Musks Gespräch mit Weidel am Donnerstag werde auf X "voraussichtlich deutlich breiter ausgespielt" als Beiträge von regulären Nutzerinnen und Nutzern, argumentiert die Organisation. "Insofern kann man hier durchaus von politischer Werbung sprechen, denn die Plattform X verkauft eine solche Reichweite normalerweise für sehr viel Geld."
Nach dem Anfang 2024 reformierten Parteiengesetz gilt Wahlwerbung durch Dritte als Parteispende. Zudem sind Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland verboten - Musk und seine Plattform X sind in den USA ansässig. Die Prüfung der Korrektheit von Parteienfinanzierung und Wahlwerbung obliegt laut Parteiengesetz dem Deutschen Bundestag.
LobbyControl ist nach eigenen Angaben ein gemeinnütziger Verein, der sich für Transparenz, eine demokratische Kontrolle und klare Schranken der Einflussnahme auf Politik und Öffentlichkeit in Deutschland und Europa einsetzt.
J.Sauter--VB