-
Grüne fordern Pflanzung einer Million Bäume und mehr Hitzeschutz
-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
-
Überflutungsrisiko behindert Rettungseinsätze nach Sturzflut in Nepal und Tibet
-
Terzic nach Fehlstart mit Bilbao: "Trage die Verantwortung"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: ZDF-Umfrage ergibt keine absolute AfD-Mehrheit
-
Transportschäden beim Online-Kauf: Rechte und Pflichten der Verbraucher
-
Überflutungsgefahr: Sucheinsatz im Zentrum von Katastrophengebiet in Tibet ausgesetzt
-
Schröder zur Frauen-WM: "Natürlich drücken wir die Daumen"
-
Frischer Impuls aus der Heimat: Messi kriegt neuen Trainer
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut in Nepal steigt auf mindestens 469
-
Bayern wollen "zweimal" nach Madrid - BVB reist 6500 Kilometer
-
Wehrle sieht VfB vor "maximaler Herausforderung"
-
Richterin hebt Pentagon-Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Bericht: USA verhandeln mit Caracas über Beteiligung an Venezuelas Ölfeldern
-
Staatssender: Nach Sturzflut in Tibet 555 Touristen aus Katastrophengebiet evakuiert
-
Union und SPD schließen Fraktionsklausur zu Reformen in Münster ab
-
Dobrindt empfängt Ostsee-Innenminister in Flensburg
-
Für Frühaufsteher: Partielle Mondfinsternis auch in Deutschland zu beobachten
-
Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag in Thüringer Landtag
-
Zentralratschef Schuster warnt eindringlich vor AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt
-
Peking: Hohes Risiko für neue Überflutungen in Grenzgebiet zwischen Tibet und Nepal
-
US-Finanzminister will G20-Vorsitz für Durchsetzung von Sanktionen gegen Iran nutzen
-
Syrischer Kurdenführer Abdi nach SDF-Auflösung zum Präsidentenberater ernannt
-
Journalisten von US-Militärzeitung klagen gegen ihre Entlassung durch das Pentagon
-
Noch Absprachebedarf: Länder erwägen weiteres Treffen zur Drohnenabwer
-
Kiesewetter fordert Abwehrmaßnahmen gegen möglichen Angriff Russlands
-
Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand - Familie am Krankenbett
-
Fast 400 Tote nach Sturzflut am Himalaya geborgen - 1400 Menschen vermisst
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat ein neues Buch veröffentlicht, in dem sie ihre abgelehnte Nominierung zur Richterin am Bundesverfassungsgericht thematisiert. Sie wirft der Politik vor, die Grenzen der juristischen Vernunft zu überschreiten und ihre wissenschaftlichen Standpunkte als Hindernis für das Amt zu nutzen.
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat mit ihrem neuen Buch "Wahl und Wahrheit" eine umfassende Auseinandersetzung mit ihrer gescheiterten Kandidatur zur Richterin am Bundesverfassungsgericht begonnen. In dem Werk schildert sie den politischen Prozess, der zu ihrer Ablehnung führte, als einen schweren Fehler des Systems. Für Brosius-Gersdorf ist dies kein bloßes Protokoll persönlicher Enttäuschung, sondern ein Angriff auf die Integrität des Rechtsstaats. Sie argumentiert, dass eine Juristin nicht aufgrund ihres wissenschaftlichen Standpunkts von einem hohen Amt ausgeschlossen werden dürfe.
Das Buch rollt das Geschehen detailliert auf und erklärt das Verfahren der Richterwahl sowie den Verlauf ihrer Ablehnung. Besonders ausführlich entfaltet Brosius-Gersdorf ihre Positionen zu umstrittenen Themen wie Schwangerschaftsabbruch und Leihmutterschaft, die sie als Gründe für ihre Unwählbarkeit bei vielen Unions-Abgeordneten identifiziert. Sie hält diese Positionen für "denklogisch" geboten und sieht in ihrer Ablehnung eine Verachtung des Verstands bzw. der Vernunft. Ähnlich argumentiert sie auch zur Frage des Parteiverbots und dem Grad der Säkularität des Staates.
Brosius-Gersdorf wählt in ihrer Darstellung einen dezidierten Ton, der Kompromisse ausschließt. Für sie sind Kompromisse in der Rechtswissenschaft Fehler, da entweder etwas gilt oder nicht. Sie betrachtet die Rechtswissenschaft als eine deduktive Disziplin und das Grundgesetz als ein konsistentes Gebilde, das zu eindeutigen Entscheidungen führen muss. Divergente Urteile des Verfassungsgerichts führt sie auf Zeitumstände zurück. Bei der Lektüre ihres Buches stellt sich daher die Frage, ob Richter überhaupt noch benötigt werden, wenn im Grunde eine Rechenmaschine urteilen könnte. Zwar räumt Brosius-Gersdorf ein, dass der Verfassungstext "zukunftsoffen" und "atmend" sei und die Rechtswissenschaft keine exakte Disziplin wie die Naturwissenschaften. Bei konkreten Rechtsfragen wie dem Schwangerschaftsabbruch sieht sie jedoch kaum andere Deutungsmöglichkeiten als die eigenen. Die bisherige Rechtspraxis bezeichnet sie als widersprüchlich und daher abzulehnen.
Der Fall Brosius-Gersdorf berührt den Kern der Debatte über das Verhältnis von Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. Sie hatte in diesem Prozess mehrere Rollen inne: Als Wissenschaftlerin, prospektive Richterin und öffentliche Person. Ein eigenes Kapitel widmet sie dem Unterschied zwischen diesen Bereichen. Richter treten zurückhaltend auf, während Professoren in Talkshows ihr Wissen in die Gesellschaft hineintragen. Sie suchen sich ihre Forschungsarbeit selbst, während Richter hinter geschlossenen Türen beraten. Gerichtsurteile sind keine angewandte Wissenschaft, da sie einzelne Fälle betreffen und Begründungen oft erst nach dem Urteil geschrieben werden.
Die Berufung von Verfassungsrichtern ist ein genuin politischer Akt. Sie werden nicht von der Vereinigung der Staatsrechtslehrer bestellt, sondern von den Parteien nominiert und im Parlament abgestimmt. Erwünscht ist informell nur ein Respekt vor den juristischen Leistungen der Nominierten. Brosius-Gersdorf meint jedoch, in ihrem Fall habe es sich um eine unsachliche Politisierung der Richterwahl gehandelt. Das zielt auf den öffentlichen Streit um ihre Rechtsmeinungen. Ablehnungen nominierter Kandidaten gab es jedoch schon mehrfach. Anders als Brosius-Gersdorf es nahelegt, funktionierte der Prozess der Richterwahl nicht immer "reibungslos". Ihr eigener Lehrer, Horst Dreier, erfuhr ebenfalls nach Aufruhr verschiedener Medien eine solche Ablehnung.
Wer Politik und Öffentlichkeit aus der Richterwahlentscheidung heraushalten wollte, wäre naiv. Wer die Beteiligung der Öffentlichkeit nur für wünschbar erachtet, wenn es sich um eine juristisch gebildete Öffentlichkeit handelt, ähnelt denen, die sich wünschen, das positive Recht orientiere sich an einem ungeschriebenen Naturrecht. Sich eine politische Wirklichkeit vorzustellen, in der es weder die "Bild"-Zeitung und ihre Ableger noch Abgeordnete gibt, die sie lesen, greift an der Demokratie vorbei.
Ihre Argumente zum Schwangerschaftsabbruch hält Brosius-Gersdorf für zwingend. Verkürzt lauten sie: Menschenwürde darf nicht abgewogen werden. Also kann die Entscheidung zwischen der Freiheit der Mutter und dem Leben des Embryos keiner Würdeabwägung folgen. Also kann dem Embryo keine Würde, sondern nur ein Lebensrecht zugeschrieben werden, das mit den Grundrechten der Mutter stufenweise abgewogen werden kann. Der Kompromiss des Bundesverfassungsgerichts, die frühe Abtreibung sei "rechtswidrig, aber straffrei", enthalte einen Widerspruch. Tatsächlich wird Ärzten die Berufsfreiheit zugestanden, rechtswidrige Handlungen vorzunehmen. Trotz Rechtswidrigkeit ist es Dritten untersagt, ihnen in den Arm zu fallen. Es erfolgt Lohnfortzahlung für Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden. Nur die AOK kommt nicht für die Kosten auf. Das alles klingt tatsächlich nicht konsistent. Doch könnte es nicht sein, dass hier Widersprüche in Kauf genommen werden, weil der Rechtsfriede wichtiger ist als das "denklogisch" befriedigende Argument?
Für Brosius-Gersdorf ist Menschenwürde gleichzusetzen mit der Ausübung von Freiheit. Hier hat sie durchaus Sätze aus Karlsruher Urteilen auf ihrer Seite. Kann es dann einen Freiheitsgebrauch geben, der andere nicht schädigt und dennoch Würdefragen aufwirft? Brosius-Gersdorf verneint das. Hieraus entspringt ihre Ablehnung des Verbots von Leihmutterschaft. Wenn Würde und Freiheit zusammenfallen, müsste auch der freiwillige Verzicht auf Freiheit durchweg würdevoll erfolgen können. Zwischen üblichen Arbeitsverträgen, Prostitution, Mitgliedschaft in einem Orden, Organhandel und Selbstversklavung gäbe es keinen Unterschied.
Der Embryo, der durch die Abtreibung maximal geschädigt wird, kann Freiheit selbst nicht ausüben. Wenn Würde allgemein an eine Praxis der Selbstdarstellung gebunden wird, ist es bedeutsam, dass auch dieser Aspekt für ihn ausfällt. Gerade weil er sich nicht äußern kann, soll er geschützt werden. Das macht die Argumentationen in der Frage der Abtreibung zusätzlich schwierig. Wer, wie Brosius-Gersdorf, Würde erst ab Geburt gegeben sieht, muss sich fragen lassen, weshalb sie im Kreißsaal schon vorliegen soll. Inwiefern ist das Neugeborene denn autonom? Es liegt auf der Hand, dass wir auch hier mit Fiktionen arbeiten und dass an die Abtrennung der Nabelschnur oder die akustische Präsenz der Neugeborenen nur schwer "denklogische" Folgerungen geknüpft werden können.
Für den Fall Brosius-Gersdorf ist das insofern von Bedeutung, als es auf zahlreiche Probleme und Paradoxien hinweist, die in Würdefragen enthalten sind. Einem schlichten Liberalismus autonomen Freiheitsgebrauchs stellen sie sich nicht. Sie treten insbesondere nicht hervor, wenn behauptet wird, in der Kritik an Brosius-Gersdorf sei einfach nur das juristisch uninformierte Desinteresse an klaren Denkergebnissen wirksam gewesen. Nicht zu bestreiten ist die Kampagne, die sich gegen sie richtete. Nicht zu bestreiten sind auch die affektiven Impulse gegen eine angeblich linke, tatsächlich aber nur forciert liberale Juristin. Wer fürchtete, nach ihrer Wahl sei mit einem Karlsruhe à la mode de Brosius-Gersdorf zu rechnen gewesen, hat das Verfassungsgericht nicht verstanden. Den dortigen Richtern hätte es wohl wenig imponiert, wenn jemand mit dem Anspruch aufgetreten wäre, die Denklogik im Singular auf ihrer Seite zu haben.
Insofern könnte das Scheitern von Brosius-Gersdorf auf Kampagnen und Dummheit und politischem Ungeschick beruht haben. Aber auch auf der Konfrontation einer sehr entschieden auftretenden Juristin in einem Moment, in dem kompromisslose Entschiedenheit gerade nicht gefragt war. Ihr Buch ist als Dokument dieses Konflikts überaus instruktiv.
A.Ammann--VB