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Bundeskartellamt beschäftigt sich mit starken Schwankungen an Strombörsen
Das Bundeskartellamt will die teils massiven Schwankungen bei den Strompreisen an den Strombörsen überprüfen. Das kündigte Behördenpräsident Andreas Mundt im Gespräch mit der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe) an. Das Kartellamt beobachte "die Preisbildung am Strommarkt fortlaufend und engmaschig", sagte er.
Da Deutschland diesen Winter erstmals "mit einem reduzierten Kraftwerkspark" bewältigen müsse, seien zunehmende Preisausschläge "zu erwarten" gewesen und könnten "ein normales und unverfälschtes Marktergebnis sein". "Aber um sicher zu gehen, werden wir uns die Preisbildung während der Dunkelflaute sehr genau ansehen", fügte der Kartellamtschef hinzu.
Mitte Dezember waren die Strompreise an den europäischen Börsen plötzlich massiv gestiegen. Grund war nach Angaben der Bundesregierung eine sogenannte Dunkelflaute: Es wurde zeitweise witterungsbedingt sehr wenig Sonnen- und Windstrom ins Stromnetz eingespeist. Deutschland musste deshalb mehr Strom aus dem Ausland importieren.
Das Kartellamt hat vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung der Erneuerbaren Energien und der gesunkenen Kraftwerkskapazität eine strengere Kontrolle des wichtigsten Kraftwerksbetreibers RWE in Aussicht gestellt. Denn die Marktmacht des Energiekonzerns könnte gerade in Zeiten von Dunkelflauten stark zunehmen.
Schwankungen gibt es allerdings auch in die andere Richtung: An Neujahr sanken die Strompreise massiv, weil es wegen starken Windes in Norddeutschland und für einen Wintertag guten Solarstrom-Ausbeute bei zugleich niedrigem Verbrauch am Feiertag ein Überangebot gab. Für private Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Preisausschläge wegen meist langfristiger Festpreisverträge keine Folgen.
Kartellamtschef Mundt forderte außerdem mehr Wettbewerb bei Ladesäulen für E-Autos. Es sei "nicht gut, dass viele Kommunen die Flächen für Ladesäulen vorrangig an das eigene Stadtwerk oder an nur einen Anbieter vergeben", sagte er der "Rheinischen Post".
"Die Kunden haben nur Wahlfreiheit, wenn sie in einem nicht allzu weiten Umfeld Ladesäulen mehrerer Anbieter anfahren können." Um das Angebot zu vergrößern, sollte daher "insbesondere bei Vergaben die begrenzte lokale Reichweite der betroffenen Märkte berücksichtigt werden", sagte er.
F.Fehr--VB