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Kabinett beschließt Tariftreuegesetz - Verabschiedung fraglich
Die Bundesregierung will Unternehmen vorschreiben, dass sie ihre Beschäftigten bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach tarifvertraglichen Vorgaben der jeweiligen Branche entlohnen. Dazu verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes. Ob es noch zu einem Bundestagsbeschluss kommt, ist aber fraglich, weil die nach dem Ampel-Aus verbliebene rot-grüne Regierung dort keine Mehrheit hat. Gewerkschaften forderten eine schnelle Verabschiedung des Vorhabens.
"Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, in denen tarifvertragliche Standards gelten", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss. "Damit geht der Bund mit gutem Beispiel voran und setzt einen starken Anreiz für mehr Tarifbindung." Das Gesetz sorge auch für einen "fairen Wettbewerb, weil die Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, keinen Nachteil haben".
Das Tariftreuegesetz soll dem Entwurf zufolge ab einem bestimmten Auftragsvolumen gelten: ab 30.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und ab 50.000 Euro bei Bauaufträgen. Solche öffentlichen Aufträge sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, den zur Ausführung eingesetzten Beschäftigten die in der einschlägigen Rechtsverordnung festgesetzten tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Das Tariftreuegesetz ist insbesondere für die SPD ein Kernanliegen. Es stand auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Als im September ein erster Entwurf aus Heils Ressort bekannt wurde, reagierte die FDP aber ablehnend. Sie machte die Sorge um mehr Bürokratie und mehr Belastungen für die Unternehmen geltend.
Unterstützung für das Tariftreuegesetz kam am Mittwoch von der Gruppe Die Linke im Bundestag. "Auch wenn der Entwurf erhebliche Schwächen aufweist, begrüßen wir als Linke die Initiative", erklärte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Susanne Ferschl. Es müssten nun "eine zügige Befassung des Parlaments sowie Umsetzung des Gesetzes folgen".
Auch aus den Gewerkschaften kam der Ruf nach einem raschen Beschluss. "Jetzt ist es am Bundestag, dieses wichtige Gesetz noch auf den Weg zu bringen", erklärte die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Yasmin Fahimi. "Hierzu sind alle Parteien aufgefordert. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Tarifflucht unseren Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft schadet." Es gehe hier um faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen.
Der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke erklärte ebenfalls, die "nachhaltige Verbesserung der Tarifbindung" dulde keinen Aufschub. "Wir fordern die demokratischen Parteien im Bundestag auf, fraktionsübergreifend das Bundestariftreuegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden." Das Gesetz sei wichtig "für die Stabilisierung des Tarifvertragssystems in Deutschland".
Während des Ampel-Streits über den Gesetzentwurf im September war Unterstützung für das Vorhaben auch vom CDU-Sozialflügel gekommen. "Das Tariftreuegesetz muss kommen", sagte damals der Vorsitzende der Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), Dennis Radtke, in einem Interview. Er verwies dabei auch auf die europäische Mindestlohnrichtlinie, die bis Ende November in nationales Recht umgesetzt werden müsse.
B.Baumann--VB