-
Infineon eröffnet neue Smart Power Fab in Dresden
-
Linke zu Reformen: Regierung will Informationsfreiheitsgesetz aushöhlen
-
Nagelsmann? "Hat keine Chance mehr"
-
Möbel können Kunstwerke sein - Bundesgerichtshof kippt höhere Anforderungen
-
Bau- und Wohnungswirtschaft begrüßt Koalitionspaket: Gut für Wohnungsbau
-
Onlinehändler: Lager für Klimaanlagen und Ventilatoren sind größtenteils leer
-
Gericht: Eritreer müssen bei Passbeschaffung zu Einbürgerung mitwirken
-
Ermittler vermuten ukrainischen Plan hinter Nord-Stream-Anschlägen
-
Urteil: Auch kostenlos nutzbare Seiten dürfen Videos von RT nicht veröffentlichen
-
Bund hält an Plan zu Einstieg bei Rüstungskonzern KNDS fest
-
Menschen betäubt und sexuell missbraucht: 156 Täter und Opfer identifiziert
-
Spielplan steht: Südschlager zum Auftakt, Klassiker im Herbst
-
Hitze in Frankreich: 85 Prozent mehr Todesfälle bei Über-75-Jährigen
-
27-Jähriger stirbt bei Streit mit mehreren Beteiligten in Hessen
-
Beleidigung und Hamas-Kennzeichen: Aktivist in Hamburg zu Geldstrafe verurteilt
-
Tödlicher Sturz aus sieben Metern Höhe: Mann stirbt bei Arbeitsunfall in Bayern
-
Urteil: Google muss Geldbuße in Rekordhöhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen
-
40-Jähriger in Stuttgart wegen IS-Mitgliedschaft zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Keine Entscheidung zu Arbeitszeitgesetz - aber längere Sonntagsöffnungszeiten
-
Bundesregierung will Berlin Verstaatlichung privater Wohnungen verbieten
-
Bundesverfassungsgericht: Kindliche Sexpuppen bleiben verboten
-
Klitschko: Russischer Angriff auf Kiew war schwerster seit Kriegsbeginn
-
Söder: Koalition hat bislang größtes Paket auf den Weg gebracht
-
Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenbuße gegen Google
-
Koalition will Verstaatlichung privater Wohnungsbaugesellschaften unterbinden
-
Zwei Tote nach Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bundesverfassungsgericht: Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben verboten
-
Gut eine Woche nach Beben in Venezuela: Rettungsaktion für in Trümmern entdeckten Mann
-
Koalition will telefonische Krankschreibung abschaffen - AU ab erstem Krankheitstag
-
Voigt zu angekündigten Blockaden von AfD-Bundesparteitag: Gewalt kein Mittel
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastung und Reformen bei Arbeit und Rente
-
Statistikamt: Erneut mehr Auszubildende in Pflege
-
Streik-Bilanz: 2025 gab es weniger Arbeitskämpfe
-
Im Schnitt rund 1400 Krankenhausbehandlungen im Jahr durch Hitze
-
Grindel: Klopp sollte 2022 Bundestrainer werden
-
Mindestens zwei Tote bei Klinikbrand in Ludwigslust
-
Spektakulärer NBA-Wechsel: Brown verlässt die Celtics
-
Eine Woche nach Beben in Venezuela: Rettungsaktion für in Trümmern entdeckten Mann
-
Studie: Zuwanderung stützt Arbeitsmarkt - doch Integration muss besser werden
-
Nach Warnung von Selenskyj vor Großangriff: Massive russische Attacken auf Kiew
-
Infineon eröffnet in Dresden neue Halbleiterfabrik
-
USA siegen in Unterzahl: Die "Soccer Party" geht weiter
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen
-
Bundesgerichtshof entscheidet in Möbelstreit von USM und Konektra
-
Europäischer Gerichtshof urteilt über Rekord-Geldbuße für Google
-
Zeitung: Nach Ende von Tankrabatt rückt offenbar Sprit-Preisdeckel näher
-
U.S. Polo Assn. feiert 250 Jahre American Spirit und arbeitet gemeinsam mit ESPN an der Sondersendung „Polo in America“
-
Mehrere Explosionen in Kiew - Mindestens ein Brand ausgebrochen
-
"Lethal Weapon"-Star Danny Glover an Alzheimer erkrankt
-
"Rote Teufel" von der Hölle in den Himmel
Postbank kündigt Ukrainern in Deutschland Konten
In den letzten Jahren hat die Postbank vermehrt Kritik von Kunden und Verbraucherschützern auf sich gezogen. Viele Kunden beklagen sich über lange Wartezeiten in Filialen und am Telefon, unzureichenden Kundenservice und technische Probleme beim Online-Banking.
Aktuell wurde bekannt, dass die Postbank vermehrt Konten von ukrainischen Mitbürgern nach Nr. 19 Abs. 1 der Postbank AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) kündigt, die vor dem Krieg des Terror-Staates Russland in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und Leistungen vom Jobcenter erhalten. Diese Klausel erlaubt es der Postbank, Geschäftsbeziehungen mit Kunden unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen zu beenden.
Verbraucherschützer und betroffene Kunden äußern Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness dieser Praxis. Sie kritisieren, dass unerwartete Kontokündigungen zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen können, insbesondere wenn sie ohne detaillierte Begründung erfolgen. Für viele Kunden bedeutet die Schließung ihres Kontos nicht nur organisatorischen Aufwand, sondern auch potenzielle finanzielle Nachteile.
Im Hinblick auf diese Kontokündigungen von ukrainischen Mitbürgern durch die Postbank drängt sich dem journalistischen Betrachter der Verdacht auf, dass die Postbank mit diesen Kontokündigungen offenbar sogenannte unrentable Kunden loswerden möchte. Die Debatte um die Kündigungspraxis der Postbank wirft ein negatives Schlaglicht auf die Bedeutung klarer und fairer Geschäftsbedingungen im Bankensektor.
Verbraucherschützer berichten überdies über eine Zunahme von Beschwerden von Postbankkunden, vorwiegend bezüglich fehlerhafter Abrechnungen und Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung oder Kontoschließung. Einige Kunden fühlen sich von der Bank nicht ausreichend unterstützt und bemängeln mangelnde Transparenz bei Gebühren und Konditionen. Die digitalen Angebote der Postbank stehen zudem ebenfalls massiv bei Kunden in der Kritik. Nutzer berichten von häufigen sowie massiven Ausfällen der Online-Plattform und der mobilen Apps, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten führt, hauptsächlich, wenn dringende Bankgeschäfte erledigt werden müssen.
Kunden, denen das Konto von der Postbank gekündigt wurde, habe das Recht, ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Postbank zu stellen, sollte die Postbank diesem Auskunftsersuchen nicht nachkommen, sollten sich Kunden an den Datenschutzbeauftragten mit einer Beschwerde wenden.
Hier sehen Sie Ihr Recht zur Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html
Die Postbank ist überdies verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bei einem Auskunftsersuchen nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über gespeicherte Daten des Kunden dem Kunden zu übermitteln.
Hier sehen Kunden, dass diese ein Recht auf Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung haben:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html
Diese anhaltenden Probleme haben insgesamt, vor allem jedoch in Verbindung mit den vorgenannten Kontokündigungen von Ukrainern, das Vertrauen vieler Kunden in die Postbank erschüttert. Die Forderungen von Medienvertretern an die Postbank, ihre Servicequalität zu verbessern und stärker auf die Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen, um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben sowie Gründe für die fragwürdigen Kündigungen von Konten ukrainischer Mitbürger in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen, bleiben von der Postbank auf Nachfrage unbeantwortet.