-
Hunderttausende bei neuen Protesten in Frankreich - mehr als 1300 Festnahmen
-
Vergesellschaftungen: Dobrindt legt Eckpunkte für Investitionsschutzgesetz vor
-
DHB-Frauen: Sieg verspielt, EM-Form bestätigt
-
Israels Zentralbank kritisiert Netanjahus Aussagen zu "alternativer Wirtschaft"
-
Erste Herbststürme sorgen für Schäden: Tausende Haushalte in Freiburg ohne Strom
-
Unterstützung für Infantino: Jordanien kritisiert AFC-Vorgehen
-
Polizei in Portugal räumt abermals Protestlager gegen Wohnungsnot
-
Sturm "Boelo": Zehntausende in Großbritannien ohne Strom - Flugausfälle in Amsterdam
-
Wenige Tage vor Parlamentswahl: Israel startet Großoffensive im Westjordanland
-
Gratz überzeugt beim Auftaktsieg von Braathen
-
Trotz Ukraine-Krieges: Russland richtet Gewichtheben-WM aus
-
Rund zehntausend Haushalte betroffen: Großer Stromausfall durch Sturm in Freiburg
-
Präsidentenstichwahl in Brasilien: Rechtsgerichteter Kandidat Bolsonaro gibt Stimme ab
-
Massive Beteiligung bei Schicksalswahl in Serbien
-
Trump kündigt vor Kongresswahlen Milliarden-Investition von Audi in den USA an
-
FC Bayern: Dreesen würdigt Kane
-
Mutmaßliche antisemitische Attacke: 60-Jähriger in Berlin verletzt
-
Steinmeier-Nachfolge: Merz lässt Personalie offen - CSU-Chef wirbt für Aigner
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Wahllokale öffnen für Stichwahl um Präsidentenamt
-
Ärger mit Fahrradboten: Petros verpasst Frankfurt-Sieg
-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin - Steinmeier: Geehrte sind Vorbild
-
Rassistischer Angriff in Pariser Vorstadt: Täter stand unter Drogeneinfluss
-
Schalke: Nasenbeinbruch bei El-Faouzi, Gosens genäht
-
Viertelfinale in Wien reicht: Zverev schon bald die Eins?
-
US-Unternehmer Musk wirft ukrainischer Armee Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Tansanias inhaftierter Oppositionsführer Lissu kündigt Hungerstreik an
-
Sturm und Orkan über Deutschland - Weitere Feuerwehreinsätze im Westen
-
Brand in Kehlsteinhaus an Obersalzberg seit Samstagabend abgelöscht
-
Trump kündigt in Beisein von Audi-Chef Milliarden-Investition des Autobauers in den USA an
-
Vergesellschaftungen: Dobrindt kündigt Investitionsschutzgesetz an
-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin
-
Präsidentschaftswahl in Bulgarien begonnen
-
NBA: Starker Schröder gewinnt mit Charlotte
-
Fast 1000 Festnahmen bei neuen landesweiten Protesten in Frankreich
-
Israels Armee: Übergänge zum Westjordanland werden am Wahltag geschlossen
-
Musk wirft ukrainischem Militär Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Stichwahl zwischen Lula und Flávio Bolsonaro
-
Urnengang im Schatten von Drohnenangriffen: Bulgaren wählen Präsidenten
-
Parlamentswahl in Serbien: Präsident Vucic will Ministerpräsident werden
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab - Obama attackiert Regierung
-
Formel 1: Antonelli holt Austin-Pole
-
Erneut Gewalt bei regierungskritischen Protesten in Albanien
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab
-
Erste Pleite: Kaiserslautern bremst Kloses FCN aus
-
2000 Palästinenser aus ihren Häusern in Hebron vertrieben
-
Tödliche Attacke in Pariser Vorstadt: Hitlers "Mein Kampf" bei Angreifer gefunden
-
Zweiter Titel vor Augen: Struff nach Krimi im Brüssel-Finale
-
Fast 1000 Festnahmen bei landesweiten Protesten in Frankreich - Zwei Schwerverletzte
-
Tausende bei Abschlusskundgebungen von Lula und Bolsonaro vor Stichwahl in Brasilien
-
Demonstration gegen Netanjahu in Tel Aviv drei Tage vor Parlamentswahl
Urteil: Auch kostenlos nutzbare Seiten dürfen Videos von RT nicht veröffentlichen
Videos des russischen Staatssenders RT dürfen in der Europäischen Union auch auf kostenlos nutzbaren Internetseiten nicht veröffentlicht werden. Ob damit Gewinn gemacht werden soll oder nicht, ist dabei egal, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um einen Fall aus Deutschland. (Az. C-67/25)
Hier werden drei Verdächtige strafrechtlich verfolgt, weil sie mehrere RT-Videos auf einer für die Öffentlichkeit kostenlos zugänglichen Website veröffentlicht haben sollen. Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine dürfen Betreiber in der gesamten EU keine Inhalte von RT mehr verbreiten.
Das Landgericht Saarbrücken muss über den Fall entscheiden. Es setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob die drei Betroffenen als Betreiber eingestuft werden könnten. Denn die Website sei ausschließlich durch Spenden von Nutzern finanziert worden. Das sei aber ohne Bedeutung, erklärte der EuGH nun.
Der Begriff Betreiber umfasse alle, die verbotene Inhalte bereitstellten. Auch der Umfang und die Dauer dieser Verbreitung spielen dabei keine Rolle. Nur so könnten die Verbreitung von russischer Propaganda verhindert und die öffentliche Ordnung und Sicherheit der EU geschützt werden, erklärten die europäischen Richterinnen und Richter. Das sei das Ziel des Verbots.
In dem konkreten Strafverfahren entscheidet nun das Saarbrücker Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. Erst am Dienstag bestätigte das Berliner Verwaltungsgericht das Sendeverbot für RT in Deutschland. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte es bereits im Februar 2022 verhängt, weil die Zulassung fehlte.
C.Bruderer--VB