-
1090 Fragen an die Regierung sind zu viel: Linke in Sachsen verliert Rechtsstreit
-
Gipfeltreffen in DFB-Zentrale - Nagelsmann vor Ablösung
-
Weitere Beratungen zwischen USA und Iran nach Trauerfeier für Chamenei geplant
-
Brandanschlag auf linke Projekte im brandenburgischen Cottbus
-
Entenfamilie sorgt in Rheinland-Pfalz für kurzzeitige Sperrung auf Bundesstraße
-
Elektrotechniker für Hisbollah: Bewährungsstrafe für 51-Jährigen in Niedersachsen
-
Königspython auf Bauernhof in Niedersachsen entdeckt
-
Gedenken und Proteste in Israel tausend Tage nach dem 7. Oktober 2023
-
Berliner Abgeordnetenhaus stimmt für Wohnungs- und Mietenkataster
-
Von der Leyen kündigt in Armenien weitere Hilfen und Handelserleichterungen an
-
Zwei Patienten sterben bei nächtlichem Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern
-
Krankschreibung am ersten Tag: Gewerkschaften und Ärzte protestieren
-
Russische Schattenflotte: Besitzer in Frankreich mit Millionenstrafe belegt
-
Klitschko: Schwerster russischer Angriff auf Kiew seit Kriegsbeginn - Mindestens 17 Tote
-
Infineon eröffnet neue Smart Power Fab in Dresden
-
Linke zu Reformen: Regierung will Informationsfreiheitsgesetz aushöhlen
-
Nagelsmann? "Hat keine Chance mehr"
-
Möbel können Kunstwerke sein - Bundesgerichtshof kippt höhere Anforderungen
-
Bau- und Wohnungswirtschaft begrüßt Koalitionspaket: Gut für Wohnungsbau
-
Onlinehändler: Lager für Klimaanlagen und Ventilatoren sind größtenteils leer
-
Gericht: Eritreer müssen bei Passbeschaffung zu Einbürgerung mitwirken
-
Ermittler vermuten ukrainischen Plan hinter Nord-Stream-Anschlägen
-
Urteil: Auch kostenlos nutzbare Seiten dürfen Videos von RT nicht veröffentlichen
-
Bund hält an Plan zu Einstieg bei Rüstungskonzern KNDS fest
-
Menschen betäubt und sexuell missbraucht: 156 Täter und Opfer identifiziert
-
Spielplan steht: Südschlager zum Auftakt, Klassiker im Herbst
-
Hitze in Frankreich: 85 Prozent mehr Todesfälle bei Über-75-Jährigen
-
27-Jähriger stirbt bei Streit mit mehreren Beteiligten in Hessen
-
Beleidigung und Hamas-Kennzeichen: Aktivist in Hamburg zu Geldstrafe verurteilt
-
Tödlicher Sturz aus sieben Metern Höhe: Mann stirbt bei Arbeitsunfall in Bayern
-
Urteil: Google muss Geldbuße in Rekordhöhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen
-
40-Jähriger in Stuttgart wegen IS-Mitgliedschaft zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Keine Entscheidung zu Arbeitszeitgesetz - aber längere Sonntagsöffnungszeiten
-
Bundesregierung will Berlin Verstaatlichung privater Wohnungen verbieten
-
Bundesverfassungsgericht: Kindliche Sexpuppen bleiben verboten
-
Klitschko: Russischer Angriff auf Kiew war schwerster seit Kriegsbeginn
-
Söder: Koalition hat bislang größtes Paket auf den Weg gebracht
-
Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenbuße gegen Google
-
Koalition will Verstaatlichung privater Wohnungsbaugesellschaften unterbinden
-
Zwei Tote nach Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bundesverfassungsgericht: Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben verboten
-
Gut eine Woche nach Beben in Venezuela: Rettungsaktion für in Trümmern entdeckten Mann
-
Koalition will telefonische Krankschreibung abschaffen - AU ab erstem Krankheitstag
-
Voigt zu angekündigten Blockaden von AfD-Bundesparteitag: Gewalt kein Mittel
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastung und Reformen bei Arbeit und Rente
-
Statistikamt: Erneut mehr Auszubildende in Pflege
-
Streik-Bilanz: 2025 gab es weniger Arbeitskämpfe
-
Im Schnitt rund 1400 Krankenhausbehandlungen im Jahr durch Hitze
-
Grindel: Klopp sollte 2022 Bundestrainer werden
-
Mindestens zwei Tote bei Klinikbrand in Ludwigslust
Bestpreisklauseln: EuGH stärkt Hotels in Streit mit Booking den Rücken
Im Rechtsstreit zwischen der niederländischen Buchungsplattform Booking.com und dutzenden deutschen Hotels stärkt ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Donnerstag den Hotels den Rücken. Dabei geht es um sogenannte Bestpreisklauseln, die Booking Hotels bis Februar 2016 auferlegte. Diese durften demnach ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten als bei Booking. (Az. C-264/23)
Das Bundeskartellamt verbot diese Praxis Ende 2015. Die Entscheidung wurde später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt. 2020 wandte sich Booking an ein niederländisches Gericht. Das Buchungsportal wollte feststellen lassen, dass die Bestpreisklauseln nicht gegen EU-Recht verstießen. Zahlreiche deutsche Hotels und Hotelgruppen erhoben eine sogenannte Widerklage und verlangten von Booking Schadenersatz wegen eines Verstoßes gegen EU-Recht.
Das niederländische Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH Fragen vor. Es wollte wissen, ob die Klauseln als sogenannte Nebenabreden zulässig sein könnten, um Trittbrettfahren zu verhindern - also dass Kunden sich Hotels auf Booking.com anschauen, dann aber günstiger auf der hoteleigenen Website buchen. Die Hotels würden sich dann die Provision sparen.
Der EuGH urteilte aber nun, dass Bestpreisklauseln grundsätzlich nicht als Nebenabreden angesehen werden könnten. Zwar hätten Plattformen wie Booking eine neutrale oder positive Auswirkung auf den Wettbewerb, betonte der EuGH. Sie ermöglichten es Verbrauchern, viele Angebote schnell und einfach zu vergleichen. Die Hotels selbst könnten dadurch sichtbarer werden. Bestpreisklauseln seien aber nicht notwendig, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Buchungsplattformen zu sichern.
Im konkreten Fall muss nun das niederländische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
T.Ziegler--VB