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FDP will Gesetzesänderung für Kürzung von Bürgergeld
Ungeachtet massiver Kritik hält die FDP an ihrer Forderung nach Kürzungen beim Bürgergeld fest. Einwände des Bundesarbeitsministeriums, dies sei gesetzlich ausgeschlossen, wies der FDP-Sozialexperte Pascal Kober zurück. Dann müsse eben das Gesetz geändert werden, sagte er der "Bild"-Zeitung vom Mittwoch.
"Mit dem Bürgergeld garantiert der Sozialstaat das Existenzminimum", sagte Kober. "Wenn die Lebenshaltungskosten sinken, fällt das Existenzminimum geringer aus", fuhr er fort. Daher solle über die sogenannte Bestandsschutzklausel diskutiert werden. Diese stellt sicher, dass das Bürgergeld nicht sinkt. Die FDP will mit den Kürzungen Geld im Haushalt einsparen.
Die Regelsätze beim Bürgergeld waren Anfang 2024 deutlich um gut zwölf Prozent angehoben worden. Ursache war die hohe Inflation im vergangenen Jahr. Inzwischen ist die Preissteigerung allerdings wieder zurückgegangen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Lebenserhaltungskosten deswegen gesunken sind, vielmehr wirken die Preissteigerungen des Vorjahres fort.
Laut Arbeitsministerium ist deswegen zu erwarten, dass es im kommenden Jahr beim Bürgergeld eine Nullrunde geben werde. Grundlage für die Berechnung sind jeweils Daten des Statistischen Bundesamts. Die Besitzstandsklausel im Gesetz schreibt fest, dass die Zahlungen nicht gesenkt werden dürfen, sondern mindestens auf dem aktuellen Niveau fortgeschrieben werden müssen.
Forderungen nach Kürzungen beim Bürgergeld wurden im Rahmen des koalitionsinternen Ringens um den Bundeshaushalt bereits wiederholt erhoben. SPD und Grüne sowie Sozialverbände und Gewerkschaften wiesen dies zurück.
F.Mueller--VB