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Unternehmen in Kohleregionen können staatliche Förderung beantragen
Unternehmen in Kohleregionen können von nun an staatliche Förderungen aus dem Topf zur Strukturwandelunterstützung beantragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte am Dienstag eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinie STARK. Das Geld fließt bislang etwa in Forschungsprojekte, vor allem in den noch aktiven Braunkohlerevieren in der Lausitz, im Rheinland und in Mitteldeutschland.
"Die Unternehmen in den Revieren und an den Kraftwerksstandorten gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz wesentlich mit", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, indem sie sich und die Regionen neu erfinden oder konkret in neue Wertschöpfungsprozesse investieren." Deshalb sollen sie künftig direkt von den STARK-Mitteln profitieren.
Die Änderung der Förderrichtlinie schafft nach Angaben des Ministeriums eine neue Förderkategorie "Transformationstechnologien": Subventionen beantragen können Hersteller von Batterien, Solarmodulen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2. Weitere Fördermöglichkeiten gibt es etwa in den Bereichen Aus- und Weiterbildung und Innovation. Außerdem soll es bürokratische Entlastungen und Verfahrenserleichterungen geben.
STARK steht für "Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten". Den Fördertopf gibt es seit 2020 und er umfasst 2,8 Milliarden Euro, von denen 2,3 Milliarden noch zur Verfügung stehen. Unternehmen können laut Wirtschaftsministerium ab sofort Förderanträge stellen.
Neben den noch aktiven Braunkohlerevieren werden auch Projekte in den ehemaligen Braunkohlerevieren Helmstedt und Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken gefördert. Dazu gehören Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken.
T.Zimmermann--VB