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Studie: Bereits Möglichkeit von Sanktionen führt zu vermehrter Arbeitsaufnahme
Bereits die Möglichkeit von Sanktionen führt laut einer Studie dazu, dass Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung häufiger eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hervor. Dabei sei die Übergangsrate in ein Beschäftigungsverhältnis umso höher, je wahrscheinlicher die tatsächliche Verhängung von Sanktionen sei - allerdings nur bis zu einem gewissen Grad.
Das der Bundesagentur für Arbeit (BA) angegliederte Institut sprach von einem "Ex-Ante-Effekt", also einer Wirkung bereits im Vorgriff auf erwartete oder befürchtete Nachteile. Untersucht wurden demnach Unterschiede in der Anwendung von Sanktionen durch Teams von Vermittlungsfachkräften. Erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit einer Verhängung von Sanktionen von einem auf zehn 10 Prozent, steige die monatliche Übergangsrate der Leistungsbeziehenden in Beschäftigung bei ansonsten ähnlichen Merkmalen um etwa 0,5 Prozentpunkte.
In dieser Gruppe stiegen dabei der Studie zufolge besonders Übergänge in qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse deutlich an und damit auch das durchschnittliche Erwerbseinkommen der Betroffenen. Ab einer Sanktionswahrscheinlichkeit von zehn bis 20 Prozent sei nur in geringerem Maße eine weitere Erhöhung der Übergangsrate in Beschäftigung zu beobachten. Allerdings würden hier häufiger Jobs auch mit geringer Qualität und niedrigerem Erwerbseinkommen angenommen.
"Die Befunde der Studie sprechen für eine ausgewogene Anwendung von Sanktionen, die sowohl Übergänge in Beschäftigung erhöht als auch positive Wirkungen auf die Beschäftigungsqualität und die Entwicklung der Erwerbseinkommen in den Blick nimmt", erklärte dazu der IAB-Forscher Markus Wolf. Zwar führten Sanktionen zu mehr Erwerbstätigkeit, bei sehr intensiven Sanktionen verstärke sich dieser Effekt jedoch kaum, die Maßnahmen gingen aber auf Kosten der Beschäftigungsqualität.
Grundlage der Studie waren laut IAB Daten, die zwischen April 2012 und März 2013 erhoben wurden. Ausgewertet wurden Fälle erwerbsfähiger, als arbeitssuchend registrierter Empfangsberechtigter im Alter zwischen 25 und 57 Jahren. Eine Übertragung der Ergebnisse auf die Wirkung von Leistungsminderungen des inzwischen eingeführten Bürgergeldes sei nicht ohne Weiteres möglich, hieß es. Hierfür wären vielmehr weitere Untersuchungen erforderlich.
K.Hofmann--VB