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Protestcamp nahe der Tesla-Fabrik in Brandenburg wird vorerst nicht geräumt
Das Protestcamp in einem Waldstück beim Tesla-Werk im brandenburgischen Grünheide darf vorerst bleiben. Eine Verlängerung wurde genehmigt, allerdings mit Auflagen, wie das Polizeipräsidium in Potsdam am Freitag dem Sender RBB bestätigte. Demnach müssen bis Montag die Baumhäuser und Hochsitze abgebaut werden. Die Genehmigung gelte vorerst bis zum 21. März, sagte der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU). Das Camp dürfe nicht ausgeweitet werden.
Außerdem wird laut Stübgen die Polizeipräsenz im Umfeld von Tesla erhöht, um Sabotageaktionen zu verhindern. Friedlicher Protest allerdings werde von der Polizei geschützt. Dem RBB zufolge halten aktuell nach Angaben der Initiative "Tesla stoppen" 60 bis 80 Leute einen Teil des Landeswaldes in Brandenburg nahe dem Tesla-Werk besetzt, den das Unternehmen von Elon Musk im Falle einer Erweiterung seines Geländes roden will.
Die Aktivisten hatten das Camp wie eine Demonstration als politische Versammlung angemeldet. Solche Veranstaltungen unterliegen dem Versammlungsrecht und müssen von der Polizei nicht extra genehmigt werden. Sie können aber unter bestimmten Umständen untersagt oder mit Auflagen versehen werden. Das Ziel der Aktivisten ist, eine Rodung des fraglichen Waldstücks zu verhindern. Bei einer Befragung hatte auch eine Mehrheit der Anwohner die Pläne von Tesla abgelehnt.
Angesichts der Widerstände gegen die Erweiterungspläne - auch in der Grünheider Bevölkerung - hatte die Gemeinde am Donnerstag auf ihrer Internetseite Vorschläge für eine neue Version des entsprechenden Bebauungsplans vorgestellt. Demnach sollen unter anderem statt der mehr als 100 Hektar, die ursprünglich zur Rodung für die Erweiterung des Geländes vorgesehen waren, nur etwa 50 Hektar Wald gerodet werden.
Am vergangenen Dienstag war ein Hochspannungsmast in Brand gesetzt worden, woraufhin die Stromversorgung bei Tesla ausfiel. Zu dem Anschlag hatte sich eine linksextremistische Gruppe namens Vulkangruppe bekannt. Der Generalbundesanwalt ermittelt unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
H.Weber--VB