-
Rund 1,5 Millionen Menschen feiern Christopher Street Day in Köln
-
AfD erhebt Machtanspruch und stärkt Doppelspitze - begleitet von Protesten
-
Anti-AfD-Proteste in Erfurt: Positive Polizeibilanz - Bündnis verteidigt Blockaden
-
Neue Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef Farage wegen nicht offengelegter Geschenke
-
Opec+ erhöht abermals die Ölförderquote
-
Waldbrand bedroht dritte Tour-Etappe
-
"Wir werden siegen": AfD-Spitze bekräftigt zum Ende des Parteitags Machtanspruch
-
Polizeibilanz zu Protesten gegen AfD in Erfurt: "Überwiegend friedlich"
-
Zehntausende Iraner nehmen Abschied von Machthaber Ali Chamenei
-
Proteste gegen AfD in Erfurt: Linkes Bündnis wertet Blockaden als Erfolg
-
Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland - und kündigt weitere Schritte an
-
Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien: Zehntausende fordern Regierungsrücktritt
-
Bei Rot über die Ampel: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Unbeschwerte Freizeit für alle: Spender zahlt in Schwalmstadt Freibad für Kinder
-
Rohr über afrikanische WM-Bilanz: "Das ist noch ein Manko"
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und die Kinder nach London
-
AfD-Parteitag in Erfurt fortgesetzt - Reden von Weidel und Chrupalla
-
Feier im Madison Square Garden: Taylor Swift und Travis Kelce haben geheiratet
-
Zweiter Tag der Trauerfeiern im Iran: Gebete an Chameneis Sarg ohne Modschtaba
-
250 Jahre USA: Trump feiert sich selbst und warnt vor "Kommunisten"
-
250 Jahre USA: Trump warnt vor Übernahme durch "Kommunisten"
-
Trump führt Telefongespräche mit Putin und Selenskyj über Lage in der Ukraine
-
250 Jahre USA: Trump-Rede wegen Gewitters verspätet
-
AfD-Parteitag geht mit Reden von Weidel und Chrupalla zu Ende
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in Köln erwartet
-
Zehntausende protestieren in Albanien gegen Kushner-Bauprojekt - und gegen Regierungschef Rama
-
250 Jahre USA: Feiern in Washington wegen Gewitters unterbrochen
-
Mbappés Elfmeter reicht: Frankreich ringt Paraguay nieder
-
Kreml: Putin sprach in Telefonat mit Trump über Lage in Ukraine
-
Trotz Saibari-Verletzung: Marokko beendet Kanadas WM-Reise
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf mehr als 2900
-
US-Unabhängigkeitstag: Vance verbittet sich Kritik an den USA
-
"JUST&T MARRIED!" - Taylor Swift und Travis Kelce feiern Hochzeit mit rund 1000 Gästen
-
Pogacar geschlagen: Vingegaard stürmt ins erste Gelbe Trikot
-
Beginn der Trauerfeiern im Iran: Tausende Anhänger nehmen Abschied von Chamenei
-
Wimbledon: Zverev wieder im Achtelfinale
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und seine Kinder nach London
-
Ukraine greift St. Petersburg mit Drohnen an - Kiew dementiert russische Eroberung im Donbass
-
Formel 1: Antonelli holt Pole in Silverstone - Hamilton Dritter
-
Knieverletzung von Serena: Kein Williams-Doppel in Wimbledon
EuGH: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung ist rechtens
Banken dürfen eine Entschädigung fordern, wenn Verbraucher einen Kredit früher als geplant zurückzahlen und der Bank dadurch Gewinn entgeht. Das gelte insbesondere für entgangene Zinsen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie sie in Deutschland üblich ist, ist somit mit EU-Recht vereinbar. (Az. C-536/22)
Die Fragen dazu hatte das Landgericht Ravensburg dem EuGH vorgelegt. Es muss im Rechtsstreit von Immobilienkäufern mit ihrer Bank entscheiden. Die Käufer hatten 2019 eine Eigentumswohnung erworben und dafür einen Kredit über 236.000 Euro mit zehn Jahren Zinsbindung aufgenommen. Schon 2020 verkauften sie die Immobilie wieder und kündigten den Kredit.
Im Vertrag war vorgesehen, dass die Berechnung einer Entschädigung in einem solchen Fall nach der vom Bundesgerichtshof für zulässig gehaltenen Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode erfolgt. Dabei wird der Schaden anhand einer fiktiven Anlage des zurückgezahlten Darlehensbetrags berechnet.
Zunächst zahlten die Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung, forderten dann aber vor Gericht die Rückzahlung dieses Betrags von der Bank. Sie argumentieren unter anderem, dass dieser nur eine Entschädigung für tatsächlich angefallene Kosten zustehe - nicht für entgangene Zinsen, die wegen der Rückzahlung des Darlehens nicht mehr anfallen. Das Landgericht setzte das Verfahren aus und legte den Fall dem EuGH vor.
Dieser hielt laut seinem Urteil vom Donnerstag auch die Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode für zulässig. Allerdings dürfe die Entschädigung dadurch nicht größer ausfallen als der tatsächliche Verlust der Bank, betonte er. Es dürfe keine Vertragsstrafe gegen den Verbraucher verhängt werden.
Im konkreten Fall muss nun das Ravensburger Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
D.Schaer--VB