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Landesarbeitsgericht weist Eilantrag der Bahn gegen Lokführer-Streik ab
Auch das hessische Landesarbeitsgericht hat den Eilantrag der Deutschen Bahn (DB) auf einstweilige Verfügung gegen den laufenden Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgewiesen. Das Gericht wies am Dienstag die Berufung der DB gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main von Montagabend zurück. Das Landesarbeitsgericht urteilte wie das Arbeitsgericht: Die Verhältnismäßigkeit sei nicht verletzt. Die Ankündigungsfrist der GDL sei "ausreichend" gewesen.
Die Gewerkschaft hatte den Ausstand am Sonntagabend angekündigt. Er begann am Montagabend im Güterverkehr und am frühen Dienstagmorgen im Personenverkehr der Deutschen Bahn. Das Unternehmen hatte in seinem Eilantrag vor allem argumentiert, dass die Streikankündigung der GDL viel zu kurzfristig erfolgt sei.
Die GDL argumentierte, der Arbeitskampf sei ein legitimes Mittel, um ihren Forderungen in der Tarifrunde Nachdruck zu verleihen. Knackpunkt des Tarifstreits ist die Forderung der GDL nach einer 35-Stunden-Woche für Beschäftigte im Schichtdienst bei vollem Lohnausgleich.
R.Kloeti--VB