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EuGH: Normen für Spielzeugsicherheit müssen für EU-Bürger zugänglich sein
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union müssen europäische Normen für die Sicherheit von Spielzeug einsehen können. Das öffentliche Interesse überwiege, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Er erklärte einen Beschluss der EU-Kommission von 2018 für nichtig, in dem zwei gemeinnützigen Organisationen der Zugang zu einigen harmonisierten technische Normen verweigert worden war. (Az. C-588/21 P)
Dabei ging es um Normen für chemisches Spielzeug und chemische Experimentierkästen. Die Nichtregierungsorganisationen Public.Resource.Org und Right to Know zogen gegen die Ablehnung vor das EU-Gericht, hatten dort aber keinen Erfolg. Darum wandten sie sich an die nächsthöhere Instanz, den EuGH.
Dieser wies nun darauf hin, dass das EU-Recht allen Bürgerinnen und Bürgern der EU den Zugang zu Dokumenten gewährleiste. Dieser könne allerdings verweigert werden, wenn durch die Verbreitung der Schutz von geschäftlichen Interessen beeinträchtigt werde - es sei denn, es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung.
Ein solches öffentliches Interesse sah der EuGH hier gegeben. Bürgerinnen und Bürger könnten darauf angewiesen sein, die Normen zu kennen, erklärte er. So könnten sie prüfen, ob ein bestimmtes Produkt tatsächlich die Anforderungen erfülle.
F.Stadler--VB