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Vermittlungsausschuss: Zukunft von Wachstumschancengesetz bleibt in der Schwebe
Die Zukunft des Wachstumschancengesetzes bleibt in der Schwebe. Zwar nahm der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwochabend mit den Stimmen der Ampel-Parteien einen Kompromiss an. Da die Union aber nicht zustimmte, hängt eine Einigung nun von einer Abstimmung im Plenum des Bundesrats am 22. März ab. Und dort würde das Gesetz ohne Zustimmung der Union scheitern.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bedauerte, dass sich CDU und CSU "dem Ruf der deutschen Wirtschaft nach Klarheit zu weiteren Entlastungen heute leider verweigert" hätten. Er hoffe nun "auf ein Umdenken in den nächsten Wochen", schrieb er nach den Beratungen im Online-Dienst X.
Das Wachstumschancengesetz sieht eine Reihe von Entlastungen für Unternehmen in Höhe von rund drei Milliarden Euro pro Jahr vor. Die Union will dem Vorhaben aber nur zustimmen, wenn die Bundesregierung die schrittweise Streichung der Subventionen bei Agrar-Diesel für Landwirte zurücknimmt.
"Am Ende gab es ein sogenanntes unechtes Vermittlungsergebnis", erläuterte der Parlamentsgeschäftsführer der Union, Thorsten Frei (CDU), die Entscheidung vom Mittwochabend im ZDF. "Das heißt eine Mehrheit hat für dieses Gesetz votiert, aber dieses Ergebnis lässt vermuten, dass es nach wie vor im Bundesrat keine Mehrheit für dieses Gesetz gibt."
Deswegen müssten die Gespräche mit der Bundesregierung weitergehen, "wie man zu einer umfassenden Entlastung für die Wirtschaft kommt", sagte Frei. "Und das bezieht sich eben nicht nur auf die Wirtschaft im Ganzen, sondern auch auf eine wichtige Branche der Wirtschaft, nämlich der Landwirtschaft."
Dem Vermittlungsausschuss lagen am Mittwoch insgesamt fünf umstrittene Gesetzesvorlagen vor. Eine Einigung gab es zum geplanten Online-Register zur Qualität von Krankenhäusern. Bei einem Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung wurden Ausnahmen vereinbart. Die Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler soll nunmehr entfallen.
Vertagt wurden zwei Vorlagen aus dem Justizbereich. Dabei geht es um die Tonaufzeichnung von Gerichtsverhandlungen, den Einsatz von Videokonferenz in der Zivilgerichtsbarkeit.
G.Haefliger--VB